Das Residenz-durch-Investment-Programm der Dominikanischen Republik ist ein gesetzliches Privileg gemäß dem Allgemeinen Einwanderungsgesetz und seinen Vorschriften sowie dem Gesetz über ausländische Investitionen. Es befreit einen Ausländer vom Verfahren zur Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts.
Ständiger Wohnsitz:
Wenn Sie sich für eine dieser drei Visaarten in der Dominikanischen Republik qualifizieren – Pensionado, Rentista oder Investor – erhalten Sie automatisch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, ohne dass Sie eine bestimmte Zeit im Land verbringen müssen.
Staatsbürgerschaft:
Nach 2 Jahren Daueraufenthalt können Sie zur Einbürgerung berechtigt sein, sofern die Investitions-/Einkommensvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Um Staatsbürger zu werden, müssen Sie fließend Spanisch sprechen, da Sie an einem Interview mit einem Beamten teilnehmen werden, in dem Sie die Gründe angeben, warum Sie dominikanischer Staatsbürger werden möchten, und gleichzeitig Ihr Wissen über die Werte und Traditionen des Landes und Kultur, und auch Ihre Spanischkenntnisse werden getestet.
Hinweis: Der erste erhaltene Aufenthaltstitel ist im 1. Jahr verlängerbar und ab diesem Zeitpunkt zu den unten angegebenen Zeiten verlängerbar.
1. Investoren
Legen Sie einen Investitionsnachweis von mindestens zweihunderttausend US-Dollar (US$200.000,00) vor. Im Artikel Residenz für Investitionen in der Dominikanischen Republik. Erneuerbar alle vier (4) Jahre.
Arten von Investitionen:
2. Pensioners and Retirees
Der Mindestbetrag der Rente oder des monatlichen Einkommens. Um von der durch dieses Gesetz eingeführten Vorzugsregelung profitieren zu können, muss der Rentner ein monatliches Einkommen von mindestens eintausendfünfhundert US-Dollar (US$1.500,00) oder deren Gegenwert in Landeswährung. Planen Sie zusätzlich $250 pro Monat und Angehörigen ein – verlängerbar alle zwei (2) Jahre.
3. Rentiers
Die Rentista-Visumoption erfordert, dass ein Antragsteller in den letzten 5 Jahren ein Mindesteinkommen von mindestens $2.000 US-Dollar pro Monat aus Anlageeinkommen erzielt hat. Erneuerbar alle zwei (2) Jahre.
Um sich für dieses Visum zu qualifizieren, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein monatliches Einkommen aus dem Ausland für die Vermietung einer Immobilie beziehen. Sie müssen eine Kopie des Mietvertrags für diese Immobilie, eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie Miete von der Person erhalten haben, die die Immobilie gemietet hat, und einen Kontoauszug vorlegen.
– Leiden Sie nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Geisteskrankheit, die Ihr Verhalten verändert.
– Sauberes Strafregister.
– Vor einem Notar von der Dominikanischen Republik oder einem Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Dominikanischen Republik unterzeichnetes Schreiben, das garantiert, dass Ihnen zu keinem Zeitpunkt Gebühren für den Dominikanischen Staat in Rechnung gestellt werden. Neben den Kosten für die Rückführung und andere ggf. Nachweis einer Versicherungspolice. Diese Garantie muss auch alle Angehörigen umfassen.
– Bankbrief, aus dem hervorgeht, dass Sie ein Bankkonto bei einer dominikanischen Bank haben.
– Eingang von Fremdwährungseinnahmen in das Land und Originalbescheinigung der empfangenden Bank in der Dominikanischen Republik.
– Bei ausländischen Bankeinlagen oder Überweisungen ausländischer Finanzinstitute Kontonummer, durchschnittlicher Jahressaldo, Zeitpunkt der Kontoeröffnung und eine beglaubigte Kopie des Anlagezertifikats.
– Bei Investitionen in ausländische Unternehmen zusätzlich zu den Unterlagen, die Sie als Anteilseigner oder Eigentümer belegen, eine von der Gesellschaft ausgestellte Bescheinigung, die bescheinigt, dass die Investition für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ein stabiles und dauerhaftes Einkommen bietet.
– Bei ausländischen Immobilieneinkünften Nachweis über dauerhafte Einkünfte aus dem Ausland für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren durch ein Original des Mietvertrags und eine Kopie des Originaltitels der Immobilie.
– Für Fremdwährungs-Wertpapiere in der Dominikanischen Republik ein Zertifikat, das von einem in der Dominikanischen Republik zugelassenen Finanzinstitut ausgestellt wurde und bescheinigt, dass diese Beteiligungen Ihnen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein stabiles und dauerhaftes Einkommen verschaffen.
– Für Wertpapiere in Landes-/Fremdwährung eine von einer Institution ausgestellte Bescheinigung, die bescheinigt, dass diese durch die Anlage in Wertpapieren erzielten Gewinne ein stabiles und dauerhaftes Einkommen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren bieten, zusätzlich zu der Kopie der ausgegebenen Wertpapiere ausländischer und/oder nationaler Währung, deren Kapital aber im Ausland erwirtschaftet wurde.
– Für DR-Immobilien wird die Bescheinigung durch Eintragung der Urkunde auf die in der Dominikanischen Republik erworbene Immobilie und eine Kopie der Urkunde ausgestellt.
– Bei Immobilienanlagen, die Dividenden und Zinsen abwerfen, Zertifizierung dieser Anlagen.
– Für Mieteinnahmen müssen Sie den Mietvertrag ordnungsgemäß registriert oder legalisiert hinterlegen, zusätzlich zum Nachweis, dass das in Immobilieninvestitionen investierte Geld aus dem Ausland stammt. Eingang von Währungen in das Land durch eine Kopie von Schecks oder eine Überweisungsanzeige eines im Ausland ansässigen Finanzinstituts.
Schritt 1. Sammeln Sie alle Unterlagen für den Visumsantrag.
Ausländische Dokumente müssen je nach Gerichtsbarkeit beim dominikanischen Konsulat apostilliert oder legalisiert werden. Dokumente in einer anderen Sprache als Spanisch müssen vom Konsulat übersetzt werden.
Schritt 2. Registrieren Sie ein Unternehmen im Land.
Schritt 3. Eröffnen Sie ein Firmenkonto.
Schritt 4. Beantragen/einreichen eines Antrags auf ein Aufenthaltsvisum beim dominikanischen Konsulat, das dem Wohnsitz des Antragstellers am nächsten liegt.
-Aufenthaltsvisa werden dann vom Außenministerium in Santo Domingo genehmigt.
-Das Konsulat stempelt das Aufenthaltsvisum in den Reisepass des Antragstellers.
-Die Antragsdatei wird dann zur Bearbeitung an die Einwanderungsbehörde weitergeleitet.
Schritt 5. Innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in der Dominikanischen Republik muss der Antragsteller mit seinem Reisepass zur Einwanderungsbehörde gehen, um Antragsformulare zu unterzeichnen, Fingerabdrücke zu registrieren und sich den erforderlichen medizinischen Tests zu unterziehen.
Schritt 6. Nach Genehmigung des Antrags als Einwohner erhält der Antragsteller eine befristete oder dauerhafte Aufenthaltskarte und eine Cédula de Identidad (Personalausweis). In beiden Fällen müssen die Einwohner jederzeit über aktuelle Reisepässe verfügen.
Schritt 7. Nach einem Jahr können Sie durch Investition einen dauerhaften Wohnsitz in der Dominikanischen Republik beantragen.
Schritt 8. Ihnen wird eine Niederlassungserlaubnis ausgestellt.
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