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slovakia

Slowakei

Reisepass-Rang
10
Visafreie Länder
184
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja

Erwerb: 60 Monate

Benötigtes Kapital: €100,000,000

Erwerb: 60 Monate

Benötigtes Kapital: €100,000,000

Über die slowakische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Slowakei does not offer a residency or citizenship by investment program. However, its Immigration Law provides for Slovakia Investment Visa, this type of investor is required to invest an important amount of money in a Slovak enterprise, however, they must also meet other requirements.

Investment options available to acquire the citizenship and passport of Slovakia. 

Ausländer müssen die folgenden Investitionsbedingungen erfüllen, um ein Großinvestor zu werden:

  • mindestens 100 Millionen Euro, die in die Entwicklung eines Unternehmens investiert werden müssen;
  • die Investition muss auch auf die Schaffung von mindestens 300 Arbeitsplätzen abzielen;
  • die Investition muss erhebliche Auswirkungen auf die slowakische Wirtschaft haben.

Diese Art von Investition kann von der Regionalbeihilfe profitieren, die von der Regierung des Landes angeboten wird. Dies ist derzeit eines der fortschrittlichsten Unterstützungsprogramme, das von der Regierung eines europäischen Landes bereitgestellt wird. Sobald die Dokumente, die die Gründung des Unternehmens und die Investition belegen, vorliegen, erhält der Investor die vom Innenministerium ausgestellte Bescheinigung über eine größere Investition.

Ausländische Staatsbürger, die daran interessiert sind, in die Slowakei zu ziehen, um ein Investitionsvisum für die Slowakei zu erhalten, müssen neben der Bedingung des Mindestinvestitionsbetrags bestimmte Anforderungen erfüllen.

  • Sie müssen ihre sauberen Strafregister vorlegen
  • die Aufzeichnungen müssen von Investoren aus ihren Heimatländern ausgefüllt werden
  • es muss auch von Bürgern eingereicht werden, die in anderen Ländern als ihrem Herkunftsstaat gelebt haben.

Ausländische Staatsbürger, z. B. Nicht-EU-Bürger, die nach Europa umgezogen sind, müssen ein Strafregister einreichen, das aus dem Land ausgestellt wurde, in dem sie in den letzten 3 Jahren mehr als 3 Monate gelebt haben. Es ist zu beachten, dass dieses Programm nicht nur auf Nicht-EU-Bürger beschränkt ist, da auch Investoren aus EU-Ländern berechtigt sind, hierher zu ziehen und bedeutende ausländische Investorenzertifikate zu erhalten.

Die slowakische Staatsbürgerschaft kann einem Antragsteller verliehen werden, der seit mindestens acht Jahren unmittelbar vor der Einreichung des Antrags auf slowakische Staatsbürgerschaft einen ständigen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik hat.

Slovakia Citizenship by Birth

Children can acquire Slovak citizenship by birth if:

  • One of the parents is a Slovak citizen.
  • The child is born in the territory of the Slovak Republic, and the parents are stateless.
  • The child is born in the territory of the Slovak Republic, and the parents are foreign nationals.
  • The child has not acquired the citizenship of any foreign national parents by birth.

If a child acquires Slovak citizenship by birth based on the fact that one of his parents is a citizen of Slovakia and the other parent is a foreigner, the child retains the Slovak citizenship even if it is proven that the parent (Slovak citizen) is not the parent of the child.

Slovakia Citizenship by Descent

To acquire Slovak citizenship by descent, applicants need to fulfill the following conditions:

  • At least one of the ancestors (parent, grandparent, or great-grandparent) needs to be a citizen of Slovakia.
  • Parents must have been born before 1990.
  • Parents must have Slovak citizenship at the time of the applicant’s birth.

Additionally, with recent reforms to the citizenship law, those who do not qualify for the citizenship by descent program due to generational limitations can apply for Slovak Living Abroad (SLA) certificate. This certificate allows its holder to live in Slovakia and eventually apply for citizenship if they can prove they have contributed to the country or have lived continuously for at least three years in Slovakia before receiving their SLA.

Slovakia Citizenship by Naturalization

To be eligible for Slovak citizenship by naturalization, the applicants need to meet the following conditions:

  • The applicant must have uninterrupted permanent residence in Slovakia for at least eight years.
  • The applicant must undergo a probity check according to the Act on Citizenship of the Slovak Republic.
  • The applicant must prove language proficiency in the Slovak language.
  • The applicant must prove they have sufficient knowledge about the Slovak Republic.

Vorteile des Aufenthalts in der Slowakei nach Investitionsprogramm

  • Sicheres Investitionsumfeld, politische und wirtschaftliche Stabilität
  • EU-Mitgliedstaat, nimmt bereits am Schengen-Raum teil
  • Zentraleuropäisches Drehkreuz mit Ost-West-Verbindung und günstiger geografischer Lage mit großem Exportpotenzial
  •  Am schnellsten wachsendes Mitglied der Eurozone in den letzten 10 Jahren (CAGR)
  • CEE Leader in Physical Property Rights Security (PRA) und Arbeitsproduktivität und TOP 10 hart arbeitender Länder (OECD)
  • Die Slowakei belegt weltweit den neunten Platz bei der Anpassung an neue Technologien und ein hohes Innovationspotenzial
  • Große Auswahl an Gewerbeflächen und Büros
  • Exzellentes Infrastrukturnetz mit attraktiven Investitionsanreizen

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in der Slowakei

Grundlegende erforderliche Dokumente:

  • Gültiger Reisepass
  • Passfotos
  • Anmeldeformular
  • Fingerabdrücke (biometrische Daten)
  • Reisekrankenversicherung
  • Visagebühr
  • Materialien zu Ihrer Reise (Grund des Besuchs)
  • Filled and signed Slovak citizenship application form
  • Brief Curriculum vitae
  • Geburtsurkunde
  • Marital Status Document
  • Documents of Last Permanent Residence
  • Proof of clear criminal record
  • Certificate of release from state bond of the former Czechoslovak Republic, a naturalization certificate, or a confirmation of gaining foreign citizenship if the applicant is a former citizen.
  • Certificate of a Slovak National Living Abroad. (if applicable)
  • The Applicant´s Questionnaire. Applicants who are at least 14 years old should complete the questionnaire for Slovak citizenship.

Schritte und Zeitleiste

Schritt 1: Bestimmen Sie Ihren Zweck für die Reise in die Slowakei, der die Art des Visums bestimmt, das Sie beantragen sollten.

Schritt 2: Bestimmen Sie, wie viele Einreisen in die Slowakei/den Schengen-Raum Sie benötigen.

Schritt 3: Sammeln Sie Ihre erforderlichen Dokumente.

Schritt 4: Vereinbaren Sie einen Termin für ein slowakisches Schengen-Visum (falls zutreffend).

  • Je nach Standort des Konsulats/Visumzentrums, über das Sie den Antrag stellen, müssen Sie möglicherweise einen Termin vereinbaren, um Ihr Visum einzureichen. In anderen Fällen können Sie Ihre Bewerbung möglicherweise einfach während der normalen Geschäftszeiten abgeben. Wenden Sie sich direkt an Ihr slowakisches Konsulat/Visumzentrum, um herauszufinden, ob Sie einen Termin für die Einreichung Ihres Visums vereinbaren müssen.

Schritt 5: Füllen Sie Ihre Bewerbung aus

  • Verschiedene slowakische Konsulate/Visumbearbeitungszentren bieten unterschiedliche Möglichkeiten für den Zugriff auf Anträge, je nachdem, von wo aus Sie sich bewerben. Möglicherweise müssen Sie den Antrag online über den slowakischen elektronischen Visumantrag stellen.
  • Alternativ müssen Sie möglicherweise ein Online-Formular herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Sie reichen diese Papierkopie bei dem slowakischen Konsulat ein, über das Sie den Antrag stellen.

Schritt 6: Bezahlen Sie die Anmeldegebühr.

Schritt 7: Reichen Sie Ihren slowakischen Visumantrag ein (mindestens 15 Tage vor Reiseantritt, nicht vor 6 Monaten).

  • Verschiedene slowakische Konsulate/Visumantragsstellen haben unterschiedliche Verfahren für die Einreichung von Anträgen. Anträge müssen persönlich bei dem Konsulat/Zentrum eingereicht werden, über das Sie den Antrag stellen (in seltenen Fällen verzichtet das Konsulat auf das Erfordernis der persönlichen Anwesenheit). Anträge für Kinder müssen persönlich von den Erziehungsberechtigten des Kindes eingereicht werden.
  • Wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen, werden Sie wahrscheinlich auch aufgefordert, biometrische Daten (Fingerabdrücke) zu übermitteln. Kinder unter 12 Jahren sind wahrscheinlich von der Erfassung ihrer Fingerabdrücke ausgenommen. Die Aufnahme von Gesichtsfotos ist jedoch für alle Bewerber trotz ihres Alters erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Absenden Ihrer Bewerbung möglicherweise gebeten werden, zu einem späteren Zeitpunkt für ein persönliches Gespräch zurückzukehren, um weitere Informationen/Materialien im Zusammenhang mit Ihrer Reise bereitzustellen.

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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Häufig gestellte Fragen

Ja, die doppelte/mehrfache Staatsbürgerschaft in der Slowakei wird anerkannt. Wenn ein slowakischer Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, gilt seine slowakische Staatsbürgerschaft als dominant.

Ja, je nach Zweck Ihrer Reise in die Slowakei.

Muss einen 8-jährigen ununterbrochenen ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik haben.

Ja, der Antrag muss persönlich eingereicht werden, frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise in die Slowakei.

Nein, aber es gibt Kategorien und Staatsangehörige, die den gesamten Prozess der Erfüllung der Anforderungen und der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen durchlaufen müssen, um ein Visum zu erhalten, das ihnen die Einreiseerlaubnis erteilt.

 

Ja, Kenntnisse der slowakischen Sprache.

Ja, Sie müssen an einem persönlichen Vorstellungsgespräch teilnehmen.

8 Jahre Daueraufenthalt, um die slowakische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen zu können.

Ein Einwohner haftet für das weltweite Einkommen der Person.

Gebietsfremde sind im Allgemeinen mit Einkünften aus Quellen in der Slowakei steuerpflichtig.

Nein, die Slowakei erhebt keine Vermögensteuer oder Vermögensteuer.

In der Slowakei gibt es keine Erbschafts-, Nachlass- oder Schenkungssteuer.

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