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Polen

Passrang
9
Visumfreie Länder
185
Aufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja

Erwerb: 36 Monate

Erforderliches Kapital: €100,000

Erwerb: 36 Monate

Erforderliches Kapital: $100,000

Über die polnische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Polen does not prescribe a straightforward system that can lead to Citizenship and Residency by investment in this country. The only way to obtain citizenship here is by applying for a residence permit and then for a permanent residence permit and living in this country for the required period that can allow a person to be qualified for the procedures applicable to Polish citizenship.

Investment options available to acquire the citizenship and passport of Poland. 

  • Visum für Geschäftsinvestoren

Das Visum für Geschäftsinvestoren Für Investoren, die im Land investieren möchten, erfordert das Programm nicht, dass der Investor eine große Kapitalsumme im Voraus platziert. Ein ausländischer Geschäftsmann, der in dieses Land umziehen und die polnische Staatsbürgerschaft beantragen möchte, kann dies unter bestimmten Bedingungen tun. Erstens müssen sie mindestens investieren 100.000 Euro in a business that will then be evaluated as being profitable. The annual profit the company is expected to generate must be at least 15.000 Euro, wobei diese finanziellen Aspekte die grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung der polnischen Staatsbürgerschaft darstellen. Andere Aspekte, die ausländische Geschäftsleute berücksichtigen sollten, sind die folgenden:

– the legislation for Poland immigration regarding citizenship stipulates that the foreign investor must have lived in this country for at least 3 years based on a permanent residence permit before applying for citizenship.

– the person must be the holder of a residence card and must have a profitable business in Poland (and pay taxes accordingly).

– the investor must have lived in Poland continuously, with the mention that breaks are allowed, as long as the overall period of not living here is less than 10 months.

– the applicant for citizenship in Poland must have a stable source of income, which can refer to income from dividends, income from work contracts, and other types of sources.

– proof of having a stable place to live, such as a long-term rental contract or proof of property ownership in Poland

– the command of the Polish language is also necessary.

Ein ausländischer Investor, der durch eine Investition nach Polen umziehen möchte, kann dies tun, indem er eine der nach der lokalen Gesetzgebung verfügbaren Rechtsarten registriert. Unter diesen sind die folgenden förderfähig:

– Joint Stock Companies

– Limited Joint Stock Partnerships

– Limited Liability Companies

– Limited Partnerships

Es muss beachtet werden, dass in einigen Fällen der Mindestbetrag, der für die Investition in das Unternehmen erforderlich ist, höher ist als der im Rahmen des Investorenvisums in Polen geforderte Betrag.

  • Start-up-Visum

Das Start-up-Visum is another way of relocating to Poland through investment. This is a recent program that has been enabled in other countries around the world, but mainly in Europe. To obtain citizenship in Poland through a start-up visa, an entrepreneur must set up a business under specific conditions.

– The applicant must apply to the creation of a new enterprise in which he or she is a member of the board of directors.

– The business idea must be based on a tangible business plan and an innovative idea.

– The minimum amount of money required for the Start-Up Visa program is 1.200 Euro.

– The new company must contribute to the Polish economy through the creation of new jobs.

– The applicant must have health insurance.

The applicant must have obtained the consent of the competent authority to work in a certain position or in a specific profession if the obligation to obtain such consent is required by law.

– The applicant must have a guaranteed place in Poland.

  • Polnische Staatsbürgerschaft

Polen bietet viele Möglichkeiten, als Ausländer die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Unter den vielen Optionen können Sie die polnische Staatsbürgerschaft erhalten:

– By Naturalization. Wenn Sie mindestens drei Jahre ununterbrochen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen leben, können Sie die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.

– By Investment. Wenn Sie ein Unternehmer sind, der in Polen investiert, haben Sie das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis und dann die polnische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Sie können die polnische Staatsbürgerschaft erwerben durch Einbürgerung wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben mindestens drei Jahre ununterbrochen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen gelebt.
  • Sie haben ein stabiles Einkommen in Polen.
  • Sie sind seit mindestens drei Jahren mit Ihrem polnischen Ehepartner verheiratet.
  • Sie sind unter 18 Jahre alt.
  • Sie haben einen Elternteil mit polnischer Staatsbürgerschaft.
  • Sie besitzen eine Polenkarte (Karta Polaka).

Das Verfahren zur Erlangung der polnischen Staatsbürgerschaft ist komplizierter. Wenn Sie in Polen ein Unternehmen gründen möchten, erhalten Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen ein Einkommen von mind 15.000 Euro pro Jahr. Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis drei Jahre lang besitzen, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Nach weiteren drei Jahren Aufenthalt in Polen mit festem Wohnsitz können Sie die polnische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.

Vorteile des Aufenthalts in Polen nach Investitionsprogramm

  • Weg zur Staatsbürgerschaft
  • Die ganze Familie (Ehepartner und Kinder) hat das Recht auf Daueraufenthalt und Erwerb von Eigentum.
  • Alle Familienmitglieder haben das Recht, die Registrierung der polnischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.
  • Europäische Bildung, Gesundheitsversorgung und Lebensstandard.
  • Zugang zum europäischen Markt und die Möglichkeit, Produkte in ein anderes Land zu exportieren.
  • Niedrige Steuern
  • Niedrige Wohnungspreise
  • Ein perfekter Ort zum Leben, wenn es um bezahlbare Wohnbedingungen geht.
  • You can pass the Polish borders for free.
  • You can get help from the Consul in case of required at-risk situations.
  • You can undertake legal work in Poland without applying for a work permit.
  • You can conduct any type of business activity in Polish territory.
  • You can use the free education system and the right to apply for scholarships.
  • You can use free healthcare in case of emergencies.
  • You can use a 37% discount on rail travel in Poland.
  • You can visit museums in Poland for free.
  • You can apply for funds from the Polish State Budget.

Polen Aufenthaltsvoraussetzungen und Qualifikationen

Die Anforderungen für ein Polen-Visum hängen von der Art des Visums ab, das Sie beantragen. Dies sind die Anforderungen für einen Visumantrag für Polen:

  • Ihr Pass - der Reisepass muss gültig sein und zwei leere Seiten für den Visumstempel haben.
  • Antragsformular für ein Visum für Polen – Das Antragsformular ist online oder physisch bei der polnischen Botschaft oder dem polnischen Konsulat erhältlich.
  • Zwei Fotos von dir – Die Fotos sollten 35 x 40 mm groß und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung – Die Krankenversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein und sollte 30.000 Euro abdecken.
  • Motivationsschreiben - das Anschreiben sollte Ihren Besuchszweck nennen.
  • Nachweis ausreichender Mittel
  • Bezahlte Visagebühr
  • Einladungsbrief - Das Einladungsschreiben kann entweder von einem Freund oder Familienmitglied geschrieben werden, solange es sich um einen polnischen Staatsbürger handelt, der derzeit in Polen lebt.
  • Dokumente zum Beschäftigungsstatus – ein Arbeitsvertrag kann als Nachweis Ihrer finanziellen Stabilität herangezogen werden.

Schritte und Zeitleiste

Schritt 1: Finden Sie die nächstgelegene polnische Botschaft oder das nächste polnische Konsulat – Abhängig von Ihrem Wohnort können Sie ein Polen-Visum bei einer der folgenden Stellen beantragen:

  • Die polnische Botschaft oder das polnische Konsulat in Ihrem Land.
  • Die polnische Botschaft oder das polnische Konsulat in einem Nachbarland.
  • Die Botschaft oder das Konsulat eines anderen Schengen-Landes, an das Polen die Visumerteilung ausgelagert hat.
  • Ein privates Visumantragszentrum oder eine von der polnischen Botschaft ausgelagerte Visumantragsstelle.

Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Visumstermin – unbedingt einen Visumstermin bei der Botschaft vereinbaren. Sie müssen den Polen-Visumtermin mindestens zwei Wochen vor Ihrem geplanten Besuch in Polen beantragen.

Schritt 3: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente – (Anforderungen sind oben aufgeführt)

Schritt 4: Visumantrag persönlich einreichen – Reichen Sie am Tag Ihres Termins den Visumantrag und alle erforderlichen Dokumente bei der nächstgelegenen polnischen Botschaft oder dem nächstgelegenen polnischen Konsulat ein. Stellen Sie sicher, dass Sie keine der Anforderungen vergessen, da Ihr Antrag sofort abgelehnt werden kann.

Schritt 5: Geben Sie ein Visa-Interview ein – Der Interviewabschnitt eines Schengen-Visumantrags ist häufig erforderlich. Der Interviewprozess ist eine Möglichkeit für die Interviewer, die Gründe für Ihren Besuch und andere persönliche Informationen zu erfahren. Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Schritt 6: Warten Sie auf die Bearbeitung des Polen-Visums – Die Standardbearbeitungszeit für einen Visumantrag für Polen liegt zwischen 10 und 14 Tagen. Dieser Zeitrahmen kann in einigen Fällen um 45-60 Tage verlängert werden.

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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Häufig gestellte Fragen

Das polnische Gesetz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht ausdrücklich, aber der Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft wird toleriert, da es keine Strafen für den Besitz allein gibt.

Während des für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Zeitraums dürfen Sie sich maximal 6 Monate am Stück außerhalb Polens aufhalten, und Ihr gesamter Aufenthalt außerhalb Polens darf 10 Monate nicht überschreiten.

Ja, die ganze Familie (Ehepartner und Kinder) hat auch das Recht auf Daueraufenthalt und Erwerb von Eigentum.

Ja, Sie müssen Ihren Visumsantrag persönlich stellen.

Ja, ein Vorstellungsgespräch ist erforderlich.

Ja, Kandidaten, die die Prüfungen bestehen, erhalten ein Zertifikat, das ihr Niveau ihrer Polnischkenntnisse bestätigt.

Sie müssen sich auf der Grundlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Polen aufgehalten haben und über eine stabile und regelmäßige Einkommensquelle in Polen verfügen.

Als polnischer Steuerpflichtiger zahlen Einwohner PIT auf ihr weltweites Einkommen.

Gebietsfremde unterliegen nur mit ihrem in Polen erzielten Einkommen der polnischen PIT.

In Polen gibt es keine Vermögensteuer.

Ja, in Polen gibt es eine Erbschaftssteuer, sie wird auf den Wert von in Polen befindlichen Vermögenswerten und Eigentumsrechten erhoben, die im Todesfall auf einen Erben übertragen werden, sowie auf lebenslange Schenkungen.

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