Polen does not prescribe a straightforward system that can lead to Citizenship and Residency by investment in this country. The only way to obtain citizenship here is by applying for a residence permit and then for a permanent residence permit and living in this country for the required period that can allow a person to be qualified for the procedures applicable to Polish citizenship.
Das Visum für Geschäftsinvestoren Für Investoren, die im Land investieren möchten, erfordert das Programm nicht, dass der Investor eine große Kapitalsumme im Voraus platziert. Ein ausländischer Geschäftsmann, der in dieses Land umziehen und die polnische Staatsbürgerschaft beantragen möchte, kann dies unter bestimmten Bedingungen tun. Erstens müssen sie mindestens investieren 100.000 Euro in a business that will then be evaluated as being profitable. The annual profit the company is expected to generate must be at least 15.000 Euro, wobei diese finanziellen Aspekte die grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung der polnischen Staatsbürgerschaft darstellen. Andere Aspekte, die ausländische Geschäftsleute berücksichtigen sollten, sind die folgenden:
– the legislation for Poland immigration regarding citizenship stipulates that the foreign investor must have lived in this country for at least 3 years based on a permanent residence permit before applying for citizenship.
– the person must be the holder of a residence card and must have a profitable business in Poland (and pay taxes accordingly).
– the investor must have lived in Poland continuously, with the mention that breaks are allowed, as long as the overall period of not living here is less than 10 months.
– the applicant for citizenship in Poland must have a stable source of income, which can refer to income from dividends, income from work contracts, and other types of sources.
– proof of having a stable place to live, such as a long-term rental contract or proof of property ownership in Poland
– the command of the Polish language is also necessary.
Ein ausländischer Investor, der durch eine Investition nach Polen umziehen möchte, kann dies tun, indem er eine der nach der lokalen Gesetzgebung verfügbaren Rechtsarten registriert. Unter diesen sind die folgenden förderfähig:
– Joint Stock Companies
– Limited Joint Stock Partnerships
– Limited Liability Companies
– Limited Partnerships
Es muss beachtet werden, dass in einigen Fällen der Mindestbetrag, der für die Investition in das Unternehmen erforderlich ist, höher ist als der im Rahmen des Investorenvisums in Polen geforderte Betrag.
Das Start-up-Visum is another way of relocating to Poland through investment. This is a recent program that has been enabled in other countries around the world, but mainly in Europe. To obtain citizenship in Poland through a start-up visa, an entrepreneur must set up a business under specific conditions.
– The applicant must apply to the creation of a new enterprise in which he or she is a member of the board of directors.
– The business idea must be based on a tangible business plan and an innovative idea.
– The minimum amount of money required for the Start-Up Visa program is 1.200 Euro.
– The new company must contribute to the Polish economy through the creation of new jobs.
– The applicant must have health insurance.
–The applicant must have obtained the consent of the competent authority to work in a certain position or in a specific profession if the obligation to obtain such consent is required by law.
– The applicant must have a guaranteed place in Poland.
Polen bietet viele Möglichkeiten, als Ausländer die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Unter den vielen Optionen können Sie die polnische Staatsbürgerschaft erhalten:
– By Naturalization. Wenn Sie mindestens drei Jahre ununterbrochen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen leben, können Sie die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.
– By Investment. Wenn Sie ein Unternehmer sind, der in Polen investiert, haben Sie das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis und dann die polnische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Sie können die polnische Staatsbürgerschaft erwerben durch Einbürgerung wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Das Verfahren zur Erlangung der polnischen Staatsbürgerschaft ist komplizierter. Wenn Sie in Polen ein Unternehmen gründen möchten, erhalten Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen ein Einkommen von mind 15.000 Euro pro Jahr. Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis drei Jahre lang besitzen, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Nach weiteren drei Jahren Aufenthalt in Polen mit festem Wohnsitz können Sie die polnische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.
Die Anforderungen für ein Polen-Visum hängen von der Art des Visums ab, das Sie beantragen. Dies sind die Anforderungen für einen Visumantrag für Polen:
Schritt 1: Finden Sie die nächstgelegene polnische Botschaft oder das nächste polnische Konsulat – Abhängig von Ihrem Wohnort können Sie ein Polen-Visum bei einer der folgenden Stellen beantragen:
Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Visumstermin – unbedingt einen Visumstermin bei der Botschaft vereinbaren. Sie müssen den Polen-Visumtermin mindestens zwei Wochen vor Ihrem geplanten Besuch in Polen beantragen.
Schritt 3: Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente – (Anforderungen sind oben aufgeführt)
Schritt 4: Visumantrag persönlich einreichen – Reichen Sie am Tag Ihres Termins den Visumantrag und alle erforderlichen Dokumente bei der nächstgelegenen polnischen Botschaft oder dem nächstgelegenen polnischen Konsulat ein. Stellen Sie sicher, dass Sie keine der Anforderungen vergessen, da Ihr Antrag sofort abgelehnt werden kann.
Schritt 5: Geben Sie ein Visa-Interview ein – Der Interviewabschnitt eines Schengen-Visumantrags ist häufig erforderlich. Der Interviewprozess ist eine Möglichkeit für die Interviewer, die Gründe für Ihren Besuch und andere persönliche Informationen zu erfahren. Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Schritt 6: Warten Sie auf die Bearbeitung des Polen-Visums – Die Standardbearbeitungszeit für einen Visumantrag für Polen liegt zwischen 10 und 14 Tagen. Dieser Zeitrahmen kann in einigen Fällen um 45-60 Tage verlängert werden.
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