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hungary

Ungarn

Reisepass-Rang
9
Visafreie Länder
185
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 1 Monat

Benötigtes Kapital: €10,000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die ungarische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Die ungarische Aufenthaltserlaubnis kann Nicht-EWR-Bürgern zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt werden. Nicht-EWR-Bürger, die beabsichtigen, in Ungarn zu wohnen und selbstständig zu arbeiten oder ein Unternehmen, eine Genossenschaft oder eine andere juristische Person zu gründen oder als Mitglied des Vorstands, Vertreters oder Aufsichtsrats einer solchen Körperschaft tätig zu sein, haben Anspruch auf eine ungarische Aufenthaltserlaubnis.

Die Einwanderungspolitik Ungarns beinhaltet ein Abkommen mit Nicht-EU-Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen, die es ausländischen Staatsangehörigen ermöglichen, innerhalb von 180 Tagen ohne Visum für 90 Tage in Ungarn einzureisen und sich dort aufzuhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann um weitere 3 Jahre verlängert werden, sofern der Einwohner weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Familienmitglieder können einbezogen werden (Ehepartner, Kind, Elternteil).

Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen, die Sie berechtigt, visumfrei innerhalb der Europäischen Union zu reisen.

Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Ungarn können Sie eine EG-Daueraufenthaltskarte beantragen, mit einer Gültigkeit von 5 Jahren, verlängerbar. Nach 8 Jahren Aufenthalt (vorübergehend oder dauerhaft) können Sie möglicherweise die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen. Sie müssen eine Prüfung in ungarischer Sprache in grundlegenden Verfassungswissenschaften ablegen.

Aufenthaltsoptionen:

  1. EU-Bürger können problemlos Einwohner Ungarns werden, wenn sie Eigentum besitzen oder einen Mietvertrag unterzeichnen.
  2. Nicht-EU-Bürger kann folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:
  • Besorgen Sie sich ein Studentenvisum
  • Heirat mit einem ungarischen Staatsbürger
  • Erwerben Sie eine Arbeitserlaubnis – Förderung durch einen Arbeitgeber
  • Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit – durch einen Businessplan
  • Wohnsitz durch Investition in ungarische Immobilien

– Gründung einer Gesellschaft (Ungarische Gesellschaftsgründung)

  • Das erforderliche Mindeststammkapital beträgt ca. 10.000 EUR (3.000.000 HUF), um eine Gesellschaft zu gründen.
  • Gründen Sie einfach ein neues Unternehmen in Ungarn und als Unternehmer können Sie mit Ihrer Familie nach Ungarn ziehen.
  • Sie müssen sich selbst zum Direktor des Unternehmens ernennen und lokale Lohnsteuern zahlen.
  • Ungarn ist ein unternehmensfreundliches Land und die Körperschaftssteuer beträgt 10% für kleine Unternehmen.
  • Ungarische Unternehmen erhalten Umsatzsteuernummern und müssen jedes Jahr Steuern auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens einreichen.

Benefits Of  Hungary Residency By Investment Program

  • Einbeziehung berechtigter Familienmitglieder, einschließlich Eltern, ohne Altersbeschränkung.
  • Keine Reisepflicht nach Ungarn. Anträge können beim jeweiligen ungarischen Konsulat gestellt werden.
  • Eine schnelle Bearbeitung führt in weniger als 30 Tagen zu einem lebenslangen EU-Aufenthalt.
  • Keine Anforderungen an den physischen Wohnsitz.
  • Vollständig garantierte Investition, die nach fünf Jahren vollständig zurückgezahlt wird.
  • Freizügigkeit im gesamten europäischen Schengen-Raum.
  • Sie und Ihre Familie können die vollen Sozialleistungen in Ungarn genießen (Krankenversicherung und kostenlose Bildung).
  • Haben Sie die Möglichkeit, ein Unternehmen in Ungarn zu gründen
  • Alle Nationalitäten können sich ohne Einschränkungen bewerben

Anforderungen und Qualifikationen für den Aufenthalt in Ungarn

  1. Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem ungarischen Arbeitgeber
  2. Gültige Belegschaft
  3. Nachweis einer ungarischen Adresse
  4. Gültiger Reisepass
  5. Bankkontostand
  6. Erklärung der freiwilligen Ausreise
  7. Vorherige Vereinbarung über die Beschäftigung 
  8. Befähigungsnachweis mit amtlicher Übersetzung (falls die zu besetzende Stelle an einen Abschluss geknüpft ist) 
  9. Nachweis des Lebensunterhalts
  10. Haben Sie die finanziellen Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen und sich und Ihre Familie zu ernähren
  11. Melden Sie sich an und gründen Sie ein Unternehmen innerhalb des ersten Jahres des Wohnsitzes
  12. eine Betriebskrankenversicherung, die Sie zur vollen Gesundheitsversorgung berechtigt
  13. 18+ Jahre
  14. Gute Gesundheit
  15. Keine Vorstrafen
  16. Due-Diligence-Prüfungen erfolgreich bestehen
  17. Bestätigte Investitionsquellen

Schritte und Zeitleiste

  • Schritt 1CSammeln Sie alle wichtigen erforderlichen Dokumente und Formulare
  • Schritt 2 Vereinbaren Sie einen Termin mit der Botschaft bei der Ungarischen Botschaft/Konsulat
  • Schritt 3 Nehmen Sie am Vorstellungsgespräch teil und reichen Sie die Bewerbung ein
  • Schritt 4 Erhalten Sie die Genehmigung und das Landevisum für Ungarn
  • Schritt 5 Reise nach Ungarn
  • Schritt 6 Reichen Sie biometrische Daten ein und registrieren Sie die Unterkunftsadresse in Ungarn
  • Schritt 7 Aufenthaltserlaubnis einholen

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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  • Identifizieren und implementieren Sie eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können.
  • Aktivieren Sie unser Netzwerk von Menschen in dem Land, in dem Sie Hilfe benötigen, ohne nach der besten Lösung oder dem besten Anwalt suchen zu müssen. Wir arbeiten in jedem Land nur mit lizenzierten Personen zusammen, die wir sorgfältig prüfen und an unsere Richtlinien und Grundsätze des Datenschutzes, für die wir stehen, weitergeben.
  • Konzentrieren Sie sich darauf, die Bürokratie zu durchbrechen und Ihren Prozess zu beschleunigen.
  • Sorgen Sie für eine angemessene Kommunikation mit Ihnen über Ihren Fall.
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Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Ungarn behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird in Ungarn anerkannt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, um ungarischer Staatsbürger zu werden.

Ja. Angehörige können einbezogen werden.

Nach 5 Jahren Aufenthalt können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis im Land beantragen.

Es dauert 8 Jahre legalen Wohnsitz, bevor Sie die Staatsbürgerschaft im Land beantragen können.

Es gibt keine offizielle Einschränkung der Nationalität.

Nein, es gibt keine Sprachvoraussetzungen. Nur um die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Sie müssen eine Prüfung in ungarischer Sprache in grundlegenden Verfassungswissenschaften ablegen.

Die ungarische Aufenthaltserlaubnis hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, erneuerbar.

Nein. Es besteht keine Wohnsitzpflicht in Ungarn. Sie können jedoch in alle Schengen-Staaten ein- und ausreisen.

Steuerinländer unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der Einkommensteuer.

Gebietsfremde werden nur auf ihr Einkommen aus ungarischen Quellen besteuert.

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