Erhalten Wohnsitz durch Investition in Argentinien ist eine der beliebtesten Einwanderungsoptionen unter Geschäftsleuten, die nach einem Land in Lateinamerika mit der richtigen Infrastruktur und den richtigen Bedingungen suchen, um Geschäfte zu machen, ohne sich Gedanken über Ablenkungen und Unannehmlichkeiten machen zu müssen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Im Allgemeinen, a Aufenthaltsvisum für Investitionen in Argentinien hat eine Gültigkeit von etwa drei Jahren, kann aber um weitere drei Jahre verlängert werden.
Gemäß Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann ein Ausländer mit einem Jahreseinkommen von mindestens ARS 30.000 berechtigt sein, ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen. Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.
Aufenthalt in Argentinien
Um einen ständigen Wohnsitz in Argentinien zu bekommen, geht es im Wesentlichen darum, die Anforderungen für einen vorübergehenden Aufenthalt für mindestens drei Jahre rechtmäßig zu erfüllen und dann die erforderlichen Unterlagen auszufüllen. Sobald Sie einen ständigen Wohnsitz haben, können Sie auf unbestimmte Zeit im Land arbeiten und leben.
Argentinische Staatsbürgerschaft
Es gibt drei Hauptzugänge zur Staatsbürgerschaft in Argentinien: (a) dort geboren zu werden, (b) eingebürgert zu werden oder (c) wenn einer oder beide Ihrer Elternteile argentinische Staatsbürger sind.
Sie können die eingebürgerte argentinische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren im Land leben. Sie müssen eine Beschäftigung und einen ununterbrochenen Aufenthalt nachweisen sowie andere wichtige Unterlagen vorlegen, einschließlich Ihres Reisepasses und Ihrer DNI (Aufenthaltskarte).
Doppelte Staatsbürgerschaft ist in Argentinien erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, um argentinischer Staatsbürger zu werden. Solange Sie sich jedoch innerhalb der argentinischen Grenzen befinden, werden Sie erkannt nur als argentinischer Staatsbürger, auch wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben.
MERCOSUR-Bürger
Staatsangehörige des MERCOSUR-Raums können in Argentinien leben und arbeiten. Als solche haben sie Anspruch auf eine zweijährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis. Nach zwei Jahren können sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltserlaubnis. Glücklicherweise decken viele Optionen ein breites Spektrum an Personen und Umständen ab.
Investorenvisum (Inversionista) – Gemäß Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann einem Ausländer ein Investorenvisum erteilt werden, der beabsichtigt, in Argentinien eine Investition in Höhe von mindestens 1.500.000 ARS (argentinische Pesos) in einem rechtmäßigen Unternehmen zu tätigen, das eine produktive, kommerzielle oder Dienstleistungstätigkeit ausübt.
Das Visum ist um bis zu 3 Jahre verlängerbar. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.
Voraussetzungen/Berechtigung:
Rentnervisum (Pensionado) – Gemäß dem Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann ein Ausländer mit einer Rente von mindestens ARS 30.000 berechtigt sein, ein Visum für einen befristeten Aufenthalt zu beantragen. Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.
Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Rente oder Altersrente von einer Regierung oder einer internationalen Organisation in Höhe von mindestens ARS 30.000 beziehen. Sie können Ihre Angehörigen einbeziehen, es können jedoch zusätzliche Beträge erforderlich sein.
Inhaber eines Pensionado-Visums können ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten, dürfen jedoch nicht als Angestellte arbeiten.
Das Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sie können das Visum unter der Bedingung erneuern, dass Sie die Voraussetzungen noch erfüllen. Nach zwei Verlängerungen sind Sie berechtigt ständiger Wohnsitz.
Voraussetzungen/Berechtigung:
Person of Independent Means Visa (Rentista) – Gemäß dem Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann ein Ausländer mit einem Jahreseinkommen von mindestens ARS 30.000 berechtigt sein, ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen. Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.
Inhaber eines Rentista-Visums können ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten, dürfen jedoch nicht als Angestellte arbeiten.
Voraussetzungen/Berechtigung:
Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um eine argentinische Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind oben in den Abschnitten „Über die argentinische Staatsbürgerschaft und den argentinischen Wohnsitz“ und „Langzeitvisa (Aufenthaltsvisa)“ aufgeführt.
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Sie sollten den Ratschlägen der argentinischen Regierung und Ihrer örtlichen Behörde folgen. Sie können auch unsere lesen Reisehinweise für Argentinien für unsere neueste Anleitung.
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