• Privacy World Facebook
  • Privacy World Instagram

Datenschutzwelt folgen – 

Argentina

Argentinien

Reisepass-Rang
20
Visafreie Länder
171
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 2-3 Monate

Benötigtes Kapital: ARS$30.000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die argentinische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Erhalten Wohnsitz durch Investition in Argentinien ist eine der beliebtesten Einwanderungsoptionen unter Geschäftsleuten, die nach einem Land in Lateinamerika mit der richtigen Infrastruktur und den richtigen Bedingungen suchen, um Geschäfte zu machen, ohne sich Gedanken über Ablenkungen und Unannehmlichkeiten machen zu müssen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Im Allgemeinen, a Aufenthaltsvisum für Investitionen in Argentinien hat eine Gültigkeit von etwa drei Jahren, kann aber um weitere drei Jahre verlängert werden.

Gemäß Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann ein Ausländer mit einem Jahreseinkommen von mindestens ARS 30.000 berechtigt sein, ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen. Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.

Aufenthalt in Argentinien

Um einen ständigen Wohnsitz in Argentinien zu bekommen, geht es im Wesentlichen darum, die Anforderungen für einen vorübergehenden Aufenthalt für mindestens drei Jahre rechtmäßig zu erfüllen und dann die erforderlichen Unterlagen auszufüllen. Sobald Sie einen ständigen Wohnsitz haben, können Sie auf unbestimmte Zeit im Land arbeiten und leben.

Argentinische Staatsbürgerschaft

Es gibt drei Hauptzugänge zur Staatsbürgerschaft in Argentinien: (a) dort geboren zu werden, (b) eingebürgert zu werden oder (c) wenn einer oder beide Ihrer Elternteile argentinische Staatsbürger sind.

Sie können die eingebürgerte argentinische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren im Land leben. Sie müssen eine Beschäftigung und einen ununterbrochenen Aufenthalt nachweisen sowie andere wichtige Unterlagen vorlegen, einschließlich Ihres Reisepasses und Ihrer DNI (Aufenthaltskarte).

Doppelte Staatsbürgerschaft ist in Argentinien erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, um argentinischer Staatsbürger zu werden. Solange Sie sich jedoch innerhalb der argentinischen Grenzen befinden, werden Sie erkannt nur als argentinischer Staatsbürger, auch wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben.

MERCOSUR-Bürger
Staatsangehörige des MERCOSUR-Raums können in Argentinien leben und arbeiten. Als solche haben sie Anspruch auf eine zweijährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis. Nach zwei Jahren können sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.

Langzeitvisa (Aufenthaltsvisa)

Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltserlaubnis. Glücklicherweise decken viele Optionen ein breites Spektrum an Personen und Umständen ab.

 

Investorenvisum (Inversionista) – Gemäß Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann einem Ausländer ein Investorenvisum erteilt werden, der beabsichtigt, in Argentinien eine Investition in Höhe von mindestens 1.500.000 ARS (argentinische Pesos) in einem rechtmäßigen Unternehmen zu tätigen, das eine produktive, kommerzielle oder Dienstleistungstätigkeit ausübt.

Das Visum ist um bis zu 3 Jahre verlängerbar. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.

Voraussetzungen/Berechtigung:

  1.  Sauberes Strafregister. Polizeiliches Führungszeugnis der Länder, in denen Sie sich in den letzten drei Jahren länger als ein Jahr aufgehalten haben, zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung über das Fehlen von Vorstrafen.
  2. Nachweis der finanziellen Situation.
  3.  Nachweis der Finanzierungsquelle.
  4. Investitions- und Businessplan.
  5.  Lebenslauf und Nachweis über den kaufmännischen Hintergrund.
  6. Alle Dokumente müssen ordnungsgemäß ins Spanische übersetzt werden.

 

Rentnervisum (Pensionado) – Gemäß dem Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann ein Ausländer mit einer Rente von mindestens ARS 30.000 berechtigt sein, ein Visum für einen befristeten Aufenthalt zu beantragen. Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.

Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Rente oder Altersrente von einer Regierung oder einer internationalen Organisation in Höhe von mindestens ARS 30.000 beziehen. Sie können Ihre Angehörigen einbeziehen, es können jedoch zusätzliche Beträge erforderlich sein.

Inhaber eines Pensionado-Visums können ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten, dürfen jedoch nicht als Angestellte arbeiten.

Das Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sie können das Visum unter der Bedingung erneuern, dass Sie die Voraussetzungen noch erfüllen. Nach zwei Verlängerungen sind Sie berechtigt ständiger Wohnsitz.

Voraussetzungen/Berechtigung:

  1. Muss ein sauberes Strafregister haben. Polizeiliches Führungszeugnis der Länder, in denen Sie sich in den letzten drei Jahren länger als ein Jahr aufgehalten haben, zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung über das Fehlen von Vorstrafen.
  2. Stempel des Einreisevisums (falls fortgeführt)
  3.  Von einer Regierung oder internationalen Organisation ausgestellte Bescheinigung, die bescheinigt, dass Sie regelmäßig und dauerhaft eine Rente oder Rente beziehen, sowie die Höhe und Dauer dieser Leistung. — - Nachweis der Mittel-/Einkommensquelle.
  4. 3 Auszahlungsbelege der staatlichen Rente.
  5. Alle Dokumente müssen ordnungsgemäß ins Spanische übersetzt werden.

 

Person of Independent Means Visa (Rentista) – Gemäß dem Gesetz Nr. 25.871, Dto. 616/2010, Dto. 70/2017 kann ein Ausländer mit einem Jahreseinkommen von mindestens ARS 30.000 berechtigt sein, ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen. Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen. Nach zwei Jahren Daueraufenthalt erhält der Bewohner die Staatsbürgerschaft.

Inhaber eines Rentista-Visums können ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten, dürfen jedoch nicht als Angestellte arbeiten.

Voraussetzungen/Berechtigung:

  1. ein jährliches Einkommen von mindestens ARS 30.000 aus einer garantierten Quelle nachweisen. Es umfasst den Antragsteller, seinen Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren.
  2. zeigen Sie einen Nachweis über Ihr Einkommen aus Investitionen in ausländische Banken oder Unternehmen oder Wertpapiere, die von Banken des argentinischen Bankensystems ausgegeben und mit Mitteln aus dem Ausland erworben wurden. Zusätzliches Einkommen kann erforderlich sein, um Angehörige einzubeziehen.
  3. eine Bankeinlage von mindestens 30.000 ARS bei einer örtlichen Bank zu tätigen.
  4. Sie haben keine Vorstrafen.

 

Vorteile des argentinischen Aufenthaltes durch Investitionsprogramm

  • Reisen Sie visumfrei durch den Mercosur.
  • Zugang zu einem hochwertigen Gesundheits- und Bildungssystem.
  • Das Recht, ohne zeitliche Begrenzung im Land zu leben und zu arbeiten.
  • Staatsbürgerschaft nach 2 Jahren.
  • Ehegatten, Kindern und Eltern kann ein Daueraufenthalt gewährt werden.

 

Anforderungen und Qualifikationen für den Aufenthalt in Argentinien

Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um eine argentinische Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind oben in den Abschnitten „Über die argentinische Staatsbürgerschaft und den argentinischen Wohnsitz“ und „Langzeitvisa (Aufenthaltsvisa)“ aufgeführt.
Abschnitte.

 

Schritte und Zeitleiste

  • Alle erforderlichen Dokumente vorbereiten, legalisieren und abtrünnig machen;
  • Ihr Team vereidigter Übersetzer übersetzt alle Ihre Dokumente ins Spanische;
  • Sind alle Unterlagen in einer Akte zusammengetragen, müssen sie dem eingereicht werden Direccion Nacional de Migraciones in Argentinien;
  • Wenn die Direccion Nacional de Migraciones alle Dokumente genehmigt hat, müssen sie bei der Konsularabteilung eingereicht werden, um eine Einreiseerlaubnis zu erhalten;
  • Sobald die Konsularabteilung die Genehmigung von erhalten hat Dirección Nacional de Migraciones, es wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren, während dessen das Verfahren abgeschlossen wird;
  • Sie erhalten dann ein Einwanderungsvisum, mit dem Sie nach Argentinien einreisen können.

 

Coronavirus

Sie sollten den Ratschlägen der argentinischen Regierung und Ihrer örtlichen Behörde folgen. Sie können auch unsere lesen Reisehinweise für Argentinien für unsere neueste Anleitung.

 

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

  • Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
  • Identifizieren und implementieren Sie eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können.
  • Aktivieren Sie unser Netzwerk von Menschen in dem Land, in dem Sie Hilfe benötigen, ohne nach der besten Lösung oder dem besten Anwalt suchen zu müssen. Wir arbeiten in jedem Land nur mit lizenzierten Personen zusammen, die wir sorgfältig prüfen und an unsere Richtlinien und Grundsätze des Datenschutzes, für die wir stehen, weitergeben.
  • Konzentrieren Sie sich darauf, die Bürokratie zu durchbrechen und Ihren Prozess zu beschleunigen.
  • Sorgen Sie für eine angemessene Kommunikation mit Ihnen über Ihren Fall.
    …. und vor allem: Bieten Sie Ihnen rechtliche Strategien an, um Ihrer Identität zusätzliche Datenschutzebenen zu bieten und gleichzeitig Ihren Wohnsitz oder Ihre Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Argentinien behilflich sein, Sie bei der Eingewöhnung in das Land unterstützen und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

contact us

Häufig gestellte Fragen

In Argentinien ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, um argentinischer Staatsbürger zu werden.

Ja. Angehörige können in den Antrag aufgenommen werden.

Ja, zur Immatrikulation ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Derzeit ist keine Nationalität offiziell eingeschränkt.

Nachdem Sie zwei Jahre lang ein ständiger Einwohner Argentiniens waren, können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.

In Argentinien ansässige Personen unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer auf ihr weltweites Einkommen.

Gebietsfremde werden auf ihr Einkommen aus argentinischen Quellen besteuert.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines dauerhaften Aufenthalts im Land sind ein vorübergehender Aufenthalt für mindestens zwei Jahre und das anschließende Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen.

Es hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 3 Jahre. Danach kann der Bewohner einen Daueraufenthalt beantragen.

Nein. Inhaber eines Rentista-Visums können ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten, dürfen jedoch nicht als Angestellte arbeiten.

de_DEGerman