Schweiz Öbietet Staatsbürgerschaft durch Investitionsprogramme. Das Golden Residence-Programm richtet sich an gebildete und wohlhabende Personen und gewährt Ihnen und Ihrer Familie in nur 4-5 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz.
– In der Schweiz gibt es verschiedene Aufenthaltskategorien, wobei zwischen EU- bzw. EFTA-Bürgern und Nicht-EU- bzw. Nicht-EFTA-Bürgern unterschieden wird.
– EU- oder EFTA-Staatsangehörige können problemlos eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem schweizerischen Arbeitgeber haben, wenn sie in der Schweiz eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, oder, wenn keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz beabsichtigt ist, ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts.
– Zwei Wege zum Aufenthalt und zur Einbürgerung in die Schweiz. Beachten Sie, dass das Schweizer Residenzprogramm für Sie geeignet ist, wenn Sie nach einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis sind.
Im Rahmen dieses Programms muss man CHF 250'000 als Pauschalsteuer an den Schweizer Wohnkanton bezahlen. Je nach Kanton kann dieser Betrag zwischen CHF 400'000 und CHF 600'000 pro Jahr liegen. Sie können nicht unter diesem Programm arbeiten.
Voraussetzungen für Nicht-EU/EFTA-Bürger (im Rahmen der kantonalen Pauschalbesteuerung für Rentner)
HINWEIS: Im Allgemeinen wird die Pauschalbesteuerung berechnet, indem Sie Ihre jährlichen Mieteinnahmen oder Ihre gesamten Lebenshaltungskosten mit dem Fünffachen multiplizieren, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Nicht-EU Staatsangehörige müssen ein neues Schweizer Unternehmen gründen oder in ein bestehendes Schweizer Unternehmen investieren, sofern der Umsatz mindestens CHF 1 Million beträgt.
Anforderungen für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (Investoren/Schweizer Firmengründung)
Beabsichtigt ein Drittstaatsangehöriger, sich in der Schweiz niederzulassen, kann er eine Niederlassungsbewilligung C beantragen. Wenn sie keine familiären Bindungen zum Land haben, dh Schweizer Ehepartner, Eltern, oder bestimmte Nationalitäten haben, können sie dies erst tun, nachdem sie 10 Jahre ununterbrochen im Land gelebt haben.
Das Einbürgerungsgesuch kann nach 12 Jahren rechtmässigem und ununterbrochenem Aufenthalt im Land gestellt werden (unter Vorbehalt auch der kantonalen Wohnsitzauflagen). Einige Einwohner können durch Heirat oder Geburt für das beschleunigte Einbürgerungsverfahren in Frage kommen, ohne 12 Jahre warten zu müssen. Die Gesuchsteller müssen sich in die Schweizer Gesellschaft und Lebensweise, Sitten und Gebräuche integriert haben, einen guten Charakter haben und keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Sprachkenntnisse bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft.
Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, Sie müssen also Ihre jetzige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Es ist eine der fortschrittlichsten Volkswirtschaften der Welt mit dem höchsten nominellen Vermögen pro Erwachsenem. Die Schweiz steht bei mehreren nationalen Leistungskennzahlen im Vergleich zu anderen Ländern an oder nahe der Spitze, darunter Regierungstransparenz, Lebensqualität, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit usw.
Wählen Sie zunächst Ihren Investitionsweg zu einem Schweizer Pass. Es ist zwar optional, sich an eine Einwanderungsbehörde zu wenden, diese kann jedoch Ratschläge geben, wie man als ausländischer Staatsbürger am besten zur Schweizer Staatsbürgerschaft gelangt.
Um in die Schweizer Wirtschaft zu investieren, ist der Abschluss von Verträgen mit den Schweizer Behörden zwingend erforderlich. Sie müssen auch alle notwendigen Dokumente sammeln, um eine strenge Due-Diligence-Prüfung zu bestehen. Erst danach werden Sie zum Investieren eingeladen.
Im Anschluss an die Schweizer Regierung Gütesiegel können Sie ein Visum der Kategorie D beantragen. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, stellen Sie Kontoauszüge aus, schliessen Sie eine Krankenversicherungspolice ab und bereiten Sie die Bestätigung Ihres ausgezeichneten persönlichen und geschäftlichen Rufs nach Schweizer Recht vor.
Mit einem D-Visum ziehen Sie mit Ihren Familienangehörigen in die Schweiz und erhalten eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Bereiten Sie dazu Ihre Unterlagen für die kantonalen Behörden vor und melden Sie sich bei den lokalen staatlichen Stellen an. Gründen Sie eine Firma oder bezahlen Sie die nötigen Steuern und warten Sie zwei bis vier Monate, bis Sie Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Verlängern Sie Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung, bis Sie nach einem zehnjährigen Aufenthalt in der Schweiz die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten können. Um einen Schweizer Pass zu erhalten, müssen Sie Kenntnisse in einer der Amtssprachen nachweisen und nachweisen, dass Sie sich erfolgreich in die Schweizer Gesellschaft integriert haben.
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