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Switzerland

Schweiz

Reisepass-Rang
7
Visafreie Länder
187
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 4-5 Monate

Benötigtes Kapital: CHF250'000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in der Schweiz

Schweiz Öbietet Staatsbürgerschaft durch Investitionsprogramme. Das Golden Residence-Programm richtet sich an gebildete und wohlhabende Personen und gewährt Ihnen und Ihrer Familie in nur 4-5 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz.

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in der Schweiz

– In der Schweiz gibt es verschiedene Aufenthaltskategorien, wobei zwischen EU- bzw. EFTA-Bürgern und Nicht-EU- bzw. Nicht-EFTA-Bürgern unterschieden wird.

– EU- oder EFTA-Staatsangehörige können problemlos eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem schweizerischen Arbeitgeber haben, wenn sie in der Schweiz eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, oder, wenn keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz beabsichtigt ist, ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts.

– Zwei Wege zum Aufenthalt und zur Einbürgerung in die Schweiz. Beachten Sie, dass das Schweizer Residenzprogramm für Sie geeignet ist, wenn Sie nach einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis sind.

  • Schweizer Pauschalbesteuerung (für Rentner):

Im Rahmen dieses Programms muss man CHF 250'000 als Pauschalsteuer an den Schweizer Wohnkanton bezahlen. Je nach Kanton kann dieser Betrag zwischen CHF 400'000 und CHF 600'000 pro Jahr liegen. Sie können nicht unter diesem Programm arbeiten.

Voraussetzungen für Nicht-EU/EFTA-Bürger (im Rahmen der kantonalen Pauschalbesteuerung für Rentner)

 

  • Der Bewerber muss je nach Wahlkanton über einen Jahresumsatz von mindestens CHF 600'000 verfügen.
  • Der Bewerber darf im Rahmen dieses Programms nicht in der Schweiz gearbeitet haben.
  • Erstansässige in der Schweiz und Ausländer dürfen sich in den letzten 10 Jahren nicht in der Schweiz aufgehalten haben.
  • Voraussetzung eines gemieteten oder gekauften Wohnsitzes in der Schweiz.
  • Muss über 55 Jahre alt sein und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.
  • Personen, die sich für dieses Programm bewerben, müssen neben einem sauberen Strafregister und einem guten moralischen Charakter eine lange Liste von Ausweisdokumenten vorlegen.
  • Gültige Passkopie;
  • Nachweis der Adresse;
  • Strafregisterauszug;
  • Gültige Versicherungspolice in der Schweiz;
  • Ausführlicher Lebenslauf;
  • Erklärung, dass der Antragsteller in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben wird;
  • Mit der Steuerverwaltung wurde eine Vereinbarung getroffen.

 

HINWEIS: Im Allgemeinen wird die Pauschalbesteuerung berechnet, indem Sie Ihre jährlichen Mieteinnahmen oder Ihre gesamten Lebenshaltungskosten mit dem Fünffachen multiplizieren, je nachdem, welcher Wert höher ist.

  • Schweizer Firmengründung (für Unternehmen):

Nicht-EU Staatsangehörige müssen ein neues Schweizer Unternehmen gründen oder in ein bestehendes Schweizer Unternehmen investieren, sofern der Umsatz mindestens CHF 1 Million beträgt. 

Anforderungen für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (Investoren/Schweizer Firmengründung)

 

  • Mindestinvestition von CHF 1'000'000.00 Umsatz des Unternehmens
  • Der Bewerber darf im Rahmen dieses Programms nicht in der Schweiz gearbeitet haben.
  • Erstansässige in der Schweiz und Ausländer dürfen sich in den letzten 10 Jahren nicht in der Schweiz aufgehalten haben.
  • Personen, die sich für dieses Programm bewerben, sollten über 18 Jahre alt sein.
  • Personen, die sich für dieses Programm bewerben, müssen neben einem sauberen Strafregister und einem guten moralischen Charakter eine lange Liste von Ausweisdokumenten vorlegen.
  • Gründung einer Schweizer Gesellschaft (Formular SA);
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze für Einheimische;
  • Der Bewerber muss zum Geschäftsführer des Unternehmens ernannt sein und den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben;
  • Ausländer dürfen nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass kein Inlands- oder EU/EFTA-Gesuch geeignet ist;
  • Der Bewerber muss über schulische und berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachniveau und andere für die Stelle erforderliche Fähigkeiten verfügen.

 

  • Daueraufenthalt

Beabsichtigt ein Drittstaatsangehöriger, sich in der Schweiz niederzulassen, kann er eine Niederlassungsbewilligung C beantragen. Wenn sie keine familiären Bindungen zum Land haben, dh Schweizer Ehepartner, Eltern, oder bestimmte Nationalitäten haben, können sie dies erst tun, nachdem sie 10 Jahre ununterbrochen im Land gelebt haben.

  • Schweizer Staatsbürgerschaft

Das Einbürgerungsgesuch kann nach 12 Jahren rechtmässigem und ununterbrochenem Aufenthalt im Land gestellt werden (unter Vorbehalt auch der kantonalen Wohnsitzauflagen). Einige Einwohner können durch Heirat oder Geburt für das beschleunigte Einbürgerungsverfahren in Frage kommen, ohne 12 Jahre warten zu müssen. Die Gesuchsteller müssen sich in die Schweizer Gesellschaft und Lebensweise, Sitten und Gebräuche integriert haben, einen guten Charakter haben und keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Sprachkenntnisse bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft.

Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, Sie müssen also Ihre jetzige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Vorteile des Programms „Residency by Investment“ in der Schweiz

Es ist eine der fortschrittlichsten Volkswirtschaften der Welt mit dem höchsten nominellen Vermögen pro Erwachsenem. Die Schweiz steht bei mehreren nationalen Leistungskennzahlen im Vergleich zu anderen Ländern an oder nahe der Spitze, darunter Regierungstransparenz, Lebensqualität, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit usw.

  • Einfach Geschäfte machen
  • Florierender Bankensektor
  • Einer der niedrigsten Steuersätze unter den entwickelten Volkswirtschaften
  • Entwickelte Verkehrsinfrastruktur
  • Eine hochqualifizierte, mehrsprachige und produktive Belegschaft
  • Niedrige Arbeitslosenquote
  • Hoher Lebensstandard
  • Hohes Bildungs- und Gesundheitsniveau
  • Niedrige Kriminalitätsraten
  • Einfache Verkehrsverbindungen in die ganze Welt
  • Visumfreies Reisen in 155 Länder
  • Aufenthaltstitel für die ganze Familie

 

Schritte und Zeitleiste

  • SCHRITT #1: Auswahl der Anlageoption
  • SCHRITT #2: Vor der Investition die Genehmigung der Schweizer Behörden einholen
  • SCHRITT #3: Beantragung der D-Visa-Kategorie
  • SCHRITT #4: Erhalt einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung
  • SCHRITT #5: Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft

Wählen Sie zunächst Ihren Investitionsweg zu einem Schweizer Pass. Es ist zwar optional, sich an eine Einwanderungsbehörde zu wenden, diese kann jedoch Ratschläge geben, wie man als ausländischer Staatsbürger am besten zur Schweizer Staatsbürgerschaft gelangt.

Um in die Schweizer Wirtschaft zu investieren, ist der Abschluss von Verträgen mit den Schweizer Behörden zwingend erforderlich. Sie müssen auch alle notwendigen Dokumente sammeln, um eine strenge Due-Diligence-Prüfung zu bestehen. Erst danach werden Sie zum Investieren eingeladen.

Im Anschluss an die Schweizer Regierung Gütesiegel können Sie ein Visum der Kategorie D beantragen. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, stellen Sie Kontoauszüge aus, schliessen Sie eine Krankenversicherungspolice ab und bereiten Sie die Bestätigung Ihres ausgezeichneten persönlichen und geschäftlichen Rufs nach Schweizer Recht vor.

Mit einem D-Visum ziehen Sie mit Ihren Familienangehörigen in die Schweiz und erhalten eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Bereiten Sie dazu Ihre Unterlagen für die kantonalen Behörden vor und melden Sie sich bei den lokalen staatlichen Stellen an. Gründen Sie eine Firma oder bezahlen Sie die nötigen Steuern und warten Sie zwei bis vier Monate, bis Sie Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten.

Verlängern Sie Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung, bis Sie nach einem zehnjährigen Aufenthalt in der Schweiz die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten können. Um einen Schweizer Pass zu erhalten, müssen Sie Kenntnisse in einer der Amtssprachen nachweisen und nachweisen, dass Sie sich erfolgreich in die Schweizer Gesellschaft integriert haben.

 

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

  • Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
  • Identifizieren und implementieren Sie eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können.
  • Aktivieren Sie unser Netzwerk von Menschen in dem Land, in dem Sie Hilfe benötigen, ohne nach der besten Lösung oder dem besten Anwalt suchen zu müssen. Wir arbeiten nur mit lizenzierten Personen in jedem Land zusammen, die wir sorgfältig prüfen und die Richtlinien und Prinzipien des Datenschutzes, für die wir stehen, weitergeben.
  • Konzentrieren Sie sich darauf, die Bürokratie zu durchbrechen und Ihren Prozess zu beschleunigen.
  • Sorgen Sie für eine angemessene Kommunikation mit Ihnen über Ihren Fall.
    …. und vor allem: Bieten Sie Ihnen rechtliche Strategien an, um Ihrer Identität zusätzliche Datenschutzebenen zu bieten und gleichzeitig Ihren Wohnsitz oder Ihre Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in der Schweiz behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist im Land erlaubt, der Antragsteller ist nicht verpflichtet, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Als steuerpflichtig gilt eine Person, die sich in einem Kalenderjahr während mehr als 90 Tagen (ohne Erwerbstätigkeit) bzw. 30 Tagen (mit Erwerbstätigkeit wie Erwerbstätigkeit) ununterbrochen in der Schweiz aufhält.

In der Schweiz ansässige Personen haften föderal, kantonal, und Gemeindesteuern auf Einkünfte aus allen Quellen weltweit.

Nichtansässige werden nur auf dem in der Schweiz erzielten Einkommen besteuert.

Nein, Drittstaatsangehörige können nur über die Gewerbe- oder kantonale Pauschalbesteuerung einen Wohnsitz in der Schweiz erhalten. Die Schweiz hat kein Immobilieninvestitionsprogramm. Wenn Sie möchten, können Sie nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis Immobilien erwerben.

Um einen dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz zu erhalten, müssen Sie 10 Jahre legal in der Schweiz leben, um einen dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz zu erhalten.

Sie müssen mindestens 12 Jahre in der Schweiz gelebt haben, um einen Schweizer Pass zu erhalten.

Wenn Sie vermögend sind oder sich in der Schweiz bequem zur Ruhe setzen möchten, können Sie in jedem beliebigen Kanton einen pauschalbesteuerten Wohnsitz beantragen. Sie können jedoch nicht unter diesem Programm arbeiten.

Ja, Sie können Ihre Kinder und Ihre Ehefrau in den Antrag einbeziehen.

Ja. Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft sind Sprachkenntnisse erforderlich.

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