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Slowenien

Reisepass-Rang
11
Visafreie Länder
183
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 60 Monate

Benötigtes Kapital: €50,000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die slowenische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Slowenien bietet Residenz durch Investition an, Slowenien ist eine kleine europäische Nation, die Teil von Jugoslawien war und östlich von Italien liegt. Es ist ein Mitglied der Europäischen Union und bietet eine sehr sichere Umgebung. Geschäftsinvestoren können einen vorübergehenden Aufenthalt in Slowenien erhalten, indem sie 50.000 EUR in ein Unternehmen investieren. Diese Investition kann in Sachanlagen wie Immobilien, Autos und Möbel getätigt werden. Auf diesem Weg können bis zu 2 Investoren und ihre Familien einen vorübergehenden Aufenthalt in Slowenien erhalten. Nach 5 Jahren vorübergehenden Aufenthalts können Ausländer einen Daueraufenthalt (PR) in Slowenien beantragen. Personen mit PR können sich nach 2 Jahren für die Einbürgerung in die slowenische Staatsbürgerschaft qualifizieren. Die Staatsbürgerschaft durch Investition ist auch für bedeutende Investoren möglich, aber ein solches Programm existiert nicht. Antragsteller müssen bei der Regierung eine Petition einreichen und nachweisen, dass sie einen außergewöhnlichen Beitrag für Slowenien geleistet haben. Der slowenische Pass ist einer der besten der Welt, mit visumfreiem Reisen in die USA und Freizügigkeit in der Europäischen Union.

 

Slowenischer Unternehmensinvestor

Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • ein gültiger Reisepass (dessen Ablaufdatum die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in der Republik Slowenien um mindestens drei Monate überschreitet)
  • Krankenversicherung, die als Mindestanforderung dringende Gesundheitsleistungen in der Republik Slowenien abdeckt
  • ausreichende Existenzmittel in monatlicher Höhe mindestens in Höhe des Mindesteinkommens in der Republik Slowenien
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, aus Ihrem Land (falls das betreffende Land es ausstellt), ins Slowenische übersetzt und beglaubigt
  • ein authentisches Foto von Ihnen, und Sie müssen auch zwei Ihrer Fingerabdrücke bei einer diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat der Republik Slowenien im Ausland zur digitalen Erfassung vorlegen

 

Das Verfahren zur Erlangung der slowenischen Residenz durch Investition kann von der Nationalität des Antragstellers beeinflusst werden. Slowenien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) und unterscheidet daher zwischen Personen, die EU-Bürger sind (aufgrund der in der EU geltenden Personenfreizügigkeitsregelungen) und Drittstaatsangehörigen. Alle Ausländer müssen jedoch Folgendes beachten:

 

  • Die Voraussetzungen für die Erlangung des Aufenthaltstitels durch Investition sind im Gesetz über Beschäftigung, Selbständigkeit und Arbeitsausländer von 2015 festgelegt
  •  Um förderfähig zu sein, muss der Antragsteller in der Lage sein, 50.000 EUR in die lokale Wirtschaft zu investieren
  • alle Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 18 Jahre alt sein
  • Ausländer, die einen Aufenthaltstitel in Slowenien beantragen, müssen auch berücksichtigen, dass alle erforderlichen Verfahren in der Regel in einem Zeitraum von 1 bis 4 Monaten abgeschlossen sind
  • Dadurch profitiert der Ausländer vom legalen Weg zum dauerhaften Aufenthalt (der nach 5-jährigem Leben in Slowenien erlangt werden kann) und zur slowenischen Staatsbürgerschaft (die Antragsteller sind nach 10-jährigem ununterbrochenem Leben in Slowenien berechtigt).

 

Slowenien Wohnsitz nach Investitionsanforderungen

  • es muss eine Einladung zur Arbeit in einem slowenischen Unternehmen erfolgen – die Einladung richtet sich an den Investor, der hier ein Unternehmen gründen möchte, in dem er oder sie Angestellter wird
  • Der Ausländer kann unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmer in einem slowenischen Unternehmen werden
  • Wenn wir von Wohnsitz durch Investition sprechen, muss ein Investor neben dem Mindestkapital in bestimmte Arten von Vermögenswerten investieren
  • Die wichtigsten förderfähigen Vermögenswerte sind Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Immobilien (bewegliche und unbewegliche).
  • Das Verfahren beginnt mit der Eröffnung des slowenischen Unternehmens und der Auswahl des geeigneten Investitionssektors

 

 

Vorteile der slowenischen Residenz nach Investitionsprogramm

  • Niedrige Besteuerung
  • Hohe Lebensqualität
  • Facharbeiter
  • Stabile Wirtschaft
  • Exportorientierte Wirtschaft
  • Hochwertige Infrastruktur
  • Sehr gute Investitionspartnerschaft mit anderen EU-Staaten, insbesondere mit Australien und Deutschland
  • FDI orientiert auf Produktion, Versicherungen, Finanzen, Einzelhandel

 

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in Slowenien

Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um den Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft in Slowenien zu erhalten, sind oben im Abschnitt „Über die Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz in Slowenien“ aufgeführt.

 

Schritte und Zeitleiste

Schritt 1: Sammeln Sie alle Ihre Dokumente

Schritt 2: Finden Sie den Visumtyp heraus, den Sie benötigen – Zunächst müssen Sie herausfinden, welche Art von Visum Sie benötigen.

Schritt 3: Termin buchen – Sie können nicht einfach in die Botschaft gehen, um ein Visum zu beantragen, da Sie nicht unterhalten werden. Sie müssen einen richtigen Termin bei der Botschaft vereinbaren und das richtige Verfahren einhalten.

Schritt 4: Pünktlich zur Botschaft – Besuchen Sie am Tag des Termins rechtzeitig die Botschaft, oder Ihr Visuminterview wird möglicherweise verschoben. Bei rechtzeitigem Eintreffen in der Botschaft wird Ihr Ernennungsschreiben geprüft und verifiziert.

Schritt 5: Stellen Sie sicher, dass keine Tippfehler vorhanden sind – Ihre Daten werden in das Online-System der Botschaft eingespeist. Danach erhalten Sie eine Papierkopie davon, die Sie vor Botschaftsbeamten gegenzeichnen müssen. Stellen Sie sicher, dass es keine Tippfehler gibt, bevor Sie es unterschreiben.

Schritt 6: Lassen Sie Ihre biometrischen Daten scannen – Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre biometrischen Daten angeben. Ihr Antrag auf ein Visum für Slowenien wird nun von der Botschaft bearbeitet. Alles, was Sie tun müssen, ist sich zurückzulehnen und zu entspannen, bis Sie einen Anruf von der Botschaft erhalten, dass Sie kommen und Ihr Visum abholen können.

 

 

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Slowenien behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

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Häufig gestellte Fragen

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Slowenien eingeschränkt, aber nicht verboten. Eine Person, die durch Einbürgerung Slowene wird, kann aufgefordert werden, ihre frühere Staatsangehörigkeit beim Erwerb der slowenischen Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Nach fünf Jahren Aufenthalt in Slowenien mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kann eine Person in der Regel eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die gesetzlich festgelegte Mindestaufenthaltsdauer beträgt mindestens 180 Tage im Jahr. Die Abwesenheit wegen Arbeitsbedarfs ist jedoch eine Ausnahme und berechtigt gegebenenfalls dazu, sich nicht im Land aufzuhalten.

Ja, der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis hat das Recht, seiner Frau, seinen Kindern und seinen Eltern, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, Karten auszustellen.

Ja, für die Antragstellung ist ein persönlicher Termin erforderlich.

Ja, ein Vorstellungsgespräch ist erforderlich.

Eine Person kann die slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben. Ein 10-jähriger Aufenthalt in Slowenien, davon 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt vor der Antragstellung.

In Slowenien ansässige Personen sind nur für alle in Slowenien und im Ausland erzielten Einkünfte einkommensteuerpflichtig.

Nichtansässige sind nur für in Slowenien erzielte Einkünfte einkommensteuerpflichtig.

In Slowenien gibt es keine Vermögenssteuern.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer reicht von 51 TP2T bis 391 TP2T. Die Höhe der Besteuerung hängt vom Wert einer Immobilie und der Beziehung zwischen den relevanten Parteien ab.

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