Rumänien bietet einem ausländischen Investor, der in das Land investiert, sowohl die Staatsbürgerschaft als auch den Aufenthalt durch Investition. Die Einbürgerungszeit wird für die Staatsbürgerschaft um die Hälfte verkürzt, wenn die Ausländer nach dem geltenden Staatsbürgerschaftsrecht mindestens 1 Million Euro oder mehr investieren.
Es gibt keine besonderen Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf der Grundlage einer von einem Investor erhaltenen Aufenthaltserlaubnis. Investoren, die rumänische Staatsbürger werden möchten, müssen das allgemeine Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Die rumänische Staatsbürgerschaft kann jenen Ausländern verliehen werden, die in den letzten acht Jahren ihren Hauptwohnsitz in Romain hatten. Dieser Zeitraum kann auf vier Jahre seiner Dauer verkürzt werden, wenn der Antragsteller mindestens 1.000.000 EUR in Unternehmen oder Immobilien in Rumänien investiert hat, was auch eine Integration in Sprache und Kultur erfordert.
Abgesehen von der Wohnsitzbedingung müssen die Ausländer, die die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen, auch bestimmte zusätzliche Kriterien erfüllen:
– Demonstrieren Sie ihre Loyalität gegenüber dem rumänischen Staat durch ihre Handlungen, ihr Verhalten und ihre Einstellung
– nachweisen, dass sie keine gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die nationale Sicherheit gerichteten Handlungen unternommen oder unterstützt haben und dass sie/er auch in der Vergangenheit nie ein solches Verhalten gezeigt hat, über 18 Jahre alt ist
– Verfügt über ausreichende finanzielle Mittel
– für sein gutes Benehmen bekannt ist und weder in Rumänien noch im Ausland wegen Verbrechen verurteilt wurde, die ihn/sie unwürdig machen, rumänischer Staatsbürger zu sein
– Spricht die rumänische Sprache und verfügt über Grundkenntnisse der rumänischen Kultur und Zivilisation, die ihm/ihr ermöglichen, sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren
– kennt die Bestimmungen der rumänischen Verfassung und die Nationalhymne
Vorübergehende Bleibe
Um einen vorübergehenden Aufenthalt in Rumänien zu erhalten, müssen Ausländer investieren:
– 100.000 Euro und die Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– 150.000 Euro und mindestens 15 neue Arbeitsplätze in der Fall-Aktiengesellschaft
Ständiger Wohnsitz
Für Ausländer, die eine Investition von 1.000.000 EUR oder 100 neue Arbeitsplätze investiert haben, werden die Bedingungen des ununterbrochenen Aufenthalts von fünf Jahren und der persönlichen finanziellen Mittel in Höhe des Mindestlohns aufgehoben. Darüber hinaus müssen sie Folgendes erfüllen:
Der Nachweis der Investition kann durch vom Handelsregister ausgestellte Bescheinigungen, Bescheinigungen der Steuerbehörden und von Wirtschaftsprüfern erstellte Finanzbewertungsberichte erbracht werden.
Nach Gewährung des Daueraufenthalts muss der Ausländer einen ständigen physischen Aufenthalt aufrechterhalten, andernfalls erlischt das Recht auf Daueraufenthalt; Dem Ausländer darf kein dauerhafter Aufenthalt in einem anderen Land gewährt werden und er darf nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate vom rumänischen Hoheitsgebiet abwesend sein.
Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um den Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft in Rumänien zu erhalten, sind oben im Abschnitt „Über die Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz in Rumänien“ aufgeführt.
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