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Rumänien

Reisepass-Rang
17
Visafreie Länder
176
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja

Erwerb: 12-60 Monate

Benötigtes Kapital: €1,000,000

Erwerb: 48-96 Monate

Benötigtes Kapital: €1,000,000

Über die rumänische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Rumänien bietet einem ausländischen Investor, der in das Land investiert, sowohl die Staatsbürgerschaft als auch den Aufenthalt durch Investition. Die Einbürgerungszeit wird für die Staatsbürgerschaft um die Hälfte verkürzt, wenn die Ausländer nach dem geltenden Staatsbürgerschaftsrecht mindestens 1 Million Euro oder mehr investieren.

Verfügbare Anlagemöglichkeiten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft und des Passes von Rumänien. 

Es gibt keine besonderen Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf der Grundlage einer von einem Investor erhaltenen Aufenthaltserlaubnis. Investoren, die rumänische Staatsbürger werden möchten, müssen das allgemeine Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Die rumänische Staatsbürgerschaft kann jenen Ausländern verliehen werden, die in den letzten acht Jahren ihren Hauptwohnsitz in Romain hatten. Dieser Zeitraum kann auf vier Jahre seiner Dauer verkürzt werden, wenn der Antragsteller mindestens 1.000.000 EUR in Unternehmen oder Immobilien in Rumänien investiert hat, was auch eine Integration in Sprache und Kultur erfordert.

Abgesehen von der Wohnsitzbedingung müssen die Ausländer, die die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen, auch bestimmte zusätzliche Kriterien erfüllen:

– Demonstrieren Sie ihre Loyalität gegenüber dem rumänischen Staat durch ihre Handlungen, ihr Verhalten und ihre Einstellung

– nachweisen, dass sie keine gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die nationale Sicherheit gerichteten Handlungen unternommen oder unterstützt haben und dass sie/er auch in der Vergangenheit nie ein solches Verhalten gezeigt hat, über 18 Jahre alt ist

– Verfügt über ausreichende finanzielle Mittel

– für sein gutes Benehmen bekannt ist und weder in Rumänien noch im Ausland wegen Verbrechen verurteilt wurde, die ihn/sie unwürdig machen, rumänischer Staatsbürger zu sein

– Spricht die rumänische Sprache und verfügt über Grundkenntnisse der rumänischen Kultur und Zivilisation, die ihm/ihr ermöglichen, sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren

– kennt die Bestimmungen der rumänischen Verfassung und die Nationalhymne

Wohnsitz

Vorübergehende Bleibe 

Um einen vorübergehenden Aufenthalt in Rumänien zu erhalten, müssen Ausländer investieren:

– 100.000 Euro und die Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

– 150.000 Euro und mindestens 15 neue Arbeitsplätze in der Fall-Aktiengesellschaft

 

Ständiger Wohnsitz

Für Ausländer, die eine Investition von 1.000.000 EUR oder 100 neue Arbeitsplätze investiert haben, werden die Bedingungen des ununterbrochenen Aufenthalts von fünf Jahren und der persönlichen finanziellen Mittel in Höhe des Mindestlohns aufgehoben. Darüber hinaus müssen sie Folgendes erfüllen:

  • Der Antragsteller ist gesetzlich krankenversichert
  • Der Antragsteller hat seinen Wohnsitz in Rumänien
  • Ausreichende Kenntnisse der rumänischen Sprache
  • Keine Bedrohung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung

 

Der Nachweis der Investition kann durch vom Handelsregister ausgestellte Bescheinigungen, Bescheinigungen der Steuerbehörden und von Wirtschaftsprüfern erstellte Finanzbewertungsberichte erbracht werden.

Nach Gewährung des Daueraufenthalts muss der Ausländer einen ständigen physischen Aufenthalt aufrechterhalten, andernfalls erlischt das Recht auf Daueraufenthalt; Dem Ausländer darf kein dauerhafter Aufenthalt in einem anderen Land gewährt werden und er darf nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate vom rumänischen Hoheitsgebiet abwesend sein.

 

Vorteile des Aufenthalts in Rumänien nach Investitionsprogramm

  • Der zweite Pass für die ganze Familie als Staatsbürgerschaft durch Investitionen wird vom Investor, seinem Ehepartner und Kindern unter 18 Jahren erworben. Die Einbeziehung der Eltern des Ehepartners in das Programm ist gegen Aufpreis möglich.
  • Inhaber des rumänischen Reisepasses überqueren die Grenzen von mehr als 150 Ländern weltweit visumfrei und nutzen die vereinfachte Einreise in die USA, Kanada und Australien.
  • Keine Anforderungen an den physischen Wohnsitz, da der Erwerb der Staatsbürgerschaft den Investor nicht verpflichtet, in Rumänien zu leben, und das Recht gibt, ein beliebiges europäisches Land für den ständigen Aufenthalt auszuwählen.
  • Finanzielle Sicherheit, da der Besitz eines rumänischen Passes den Zugang zu hochrangigen europäischen Banken für die Überweisung und Aufbewahrung von Kapital ermöglicht.
  • Steueroptimierung, da rumänische Staatsbürger von der Einkommens-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit sind.
  • Europäische Bildung für Kinder ist mit einem Pass aus Rumänien möglich, Ihre Kinder können an den besten europäischen Hochschulen studieren, einschließlich Großbritannien und der Schweiz.

 

Anforderungen und Qualifikationen für die rumänische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um den Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft in Rumänien zu erhalten, sind oben im Abschnitt „Über die Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz in Rumänien“ aufgeführt.

 

Schritte und Zeitleiste

  • STEP #1: Reservation of the amount in the bank first and last name of the investor.
  • SCHRITT #2: Identifizierung von Anlagemöglichkeiten.
  • SCHRITT #3: Holen Sie sich einen Visumantrag.
  • SCHRITT #4: Erwerb des EU-Passes.
  • SCHRITT #5: Erwerb von Aufenthaltskarten (Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthalt)
  • SCHRITT #6: Beantragung der Staatsbürgerschaft.

 

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

  • Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
  • Identifizieren und implementieren Sie eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können.
  • Aktivieren Sie unser Netzwerk von Menschen in dem Land, in dem Sie Hilfe benötigen, ohne nach der besten Lösung oder dem besten Anwalt suchen zu müssen. Wir arbeiten nur mit lizenzierten Personen in jedem Land zusammen, die wir sorgfältig prüfen und die Richtlinien und Prinzipien des Datenschutzes, für die wir stehen, weitergeben.
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    …. und vor allem: Bieten Sie Ihnen rechtliche Strategien an, um Ihrer Identität zusätzliche Datenschutzebenen zu bieten und gleichzeitig Ihren Wohnsitz oder Ihre Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Rumänien behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen koordinieren, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

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Häufig gestellte Fragen

Ja, rumänische Staatsbürger haben das Recht, die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen und somit eine zweite Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Ausländern, denen die rumänische Staatsbürgerschaft verliehen wird, werden die gleichen Rechte gewährt wie rumänischen Staatsbürgern.

Ja, Sie können Ihren Ehepartner und Ihre Kinder unter 18 Jahren einbeziehen.

Nach Gewährung des Daueraufenthalts muss der Ausländer einen ständigen physischen Aufenthalt aufrechterhalten, andernfalls erlischt das Recht auf Daueraufenthalt; Dem Ausländer darf kein ständiger Aufenthalt in einem anderen Land gewährt werden, er darf nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate vom rumänischen Hoheitsgebiet abwesend sein.

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn ausländische Staatsbürger bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und die Bedingungen erfüllen, Nachweis eines ununterbrochenen und rechtmäßigen Aufenthalts von mindestens 5 Jahren im Inland mit einer maximalen Abwesenheit von 6 aufeinanderfolgenden Monaten.

Ja, Sie müssen Ihren Antrag persönlich stellen.

Ja, für eine rumänische Sprachprüfung wird ein Schnelltest durchgeführt.

Die rumänische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung kann durch legalen Aufenthalt in Rumänien als ständiger Einwohner für acht Jahre erlangt werden. Außerdem ist es notwendig, ein stabiles und regelmäßiges Einkommen, einen Rechtsanspruch auf die bewohnten Wohnräume und bestätigte Kenntnisse der rumänischen Sprache, Geschichte und Zivilisation zu haben.

In Rumänien ansässige rumänische Staatsbürger gelten als rumänische Steuerinländer und werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert (mit Ausnahme von Gehaltseinkünften aus dem Ausland für im Ausland geleistete Arbeit, die steuerbefreit sind), es sei denn, sie weisen anhand von steuerlichen Wohnsitzbescheinigungen nach, dass sie als Steuerinländer gelten ein Staat, mit dem Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. 

Nichtansässige natürliche Personen werden mit ihrem weltweiten Einkommen ab dem Datum steuerpflichtig, an dem sie in Rumänien steuerlich ansässig werden.

In Rumänien gibt es keine Vermögenssteuern.

Unter bestimmten Umständen fallen in Rumänien keine Erbschaftssteuern an, außer bei Immobilienübertragungen.

Es gibt einige Kategorien von Ausländern, die kein Aufenthaltsvisum in Rumänien erhalten können, wie zum Beispiel:

  • diejenigen, die Anspruch auf ein befristetes Studienvisum haben
  • Sie suchen Asyl oder genießen vorübergehenden humanitären Schutz oder Schutz durch den rumänischen Staat
  • Inhaber eines Diplomaten- oder Arbeitsvisums oder eines Kurzaufenthaltsvisums
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