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Luxemburg

Passrang
4
Visumfreie Länder
190
Aufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 4-5 Monate

Erforderliches Kapital: €500,000

Erwerb: -

Erforderliches Kapital: -

Über die luxemburgische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Luxemburg ist eine der attraktivsten Geschäftsdestinationen weltweit. Für diejenigen, die in dieser EU-Nation mit florierender Wirtschaft wohnen möchten, ist das Luxembourg Residency by Investment-Programm der effizienteste Weg, um einen solchen Status zu erlangen.

Während Luxemburg keine Staatsbürgerschaft durch Investition hat, ist die Staatsbürgerschaft möglich. Erstens müssen Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und fünf Jahre im luxemburgischen Hoheitsgebiet leben, um einen Reisepass zu erhalten. Um einen luxemburgischen Pass zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige vorbestraft sein, mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Luxemburg gelebt haben, den Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg“ besucht und einen Sprachtest bestanden haben.

Eine luxemburgische Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zu visumfreiem Reisen in der gesamten Europäischen Union und dazu, in einem sicheren und stabilen EU-Mitgliedsland mit guten wirtschaftlichen Aussichten (einschließlich aller 26 Schengen-Mitgliedsstaaten) zu leben. In 174 Länder können Sie als Staatsbürger ohne Visum reisen.

Für diejenigen, die bereit sind, mindestens die Hälfte ihres Jahres in Luxemburg zu verbringen, ist das luxemburgische Investorenprogramm eine perfekte Möglichkeit, die europäische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Der luxemburgische Pass ist einer der besten weltweit und ermöglicht die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und 90 Tage visafreies Reisen in die Vereinigten Staaten pro Jahr. Luxemburg hat niedrigere Steuersätze als der größte Teil Europas. Bei einer Veräußerung nach sechs Monaten und ohne 10%-Besitz in den letzten fünf Jahren des Geschäfts können Kapitalerträge aus lokal gehandelten Aktien steuerfrei sein. Das Luxemburger Investorenprogramm für Ausländer bietet Ihnen einen Weg zu einem sicheren und erfolgreichen Leben.

Ständiger Wohnsitz in Luxemburg

Nach 5 Jahre des ununterbrochenen Lebens ist es möglich, den Antrag auf Daueraufenthalt in Luxemburg zu stellen.

Die Aufenthaltsdauer gilt nicht als unterbrochen durch:

  • Vorübergehende Abwesenheiten von weniger als 6 aufeinanderfolgenden Monaten, die insgesamt nicht mehr als 10 Monate in 5 Jahren überschreiten;
  • ununterbrochene Abwesenheit von höchstens 12 aufeinanderfolgenden Monaten aus wichtigem Grund, wie z. B. Schwangerschaft und Geburt; eine schwere Krankheit; Studium oder Berufsausbildung.

Luxemburgische Staatsbürgerschaft

Erfolgreiche Kunden können nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen und einen Reisepass für diese EU-Nation erhalten. Das letzte Aufenthaltsjahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss ununterbrochen gewesen sein. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Anleger ihre Kenntnisse der luxemburgischen Sprache durch einen mündlichen Test nachweisen und einen Integrationskurs besuchen.

Luxemburgische doppelte Staatsbürgerschaft

Das Gesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft oder sogar mehrere Staatsbürgerschaften. Luxemburgische Staatsbürger, die freiwillig die ausländische Staatsbürgerschaft erwerben oder wiedererlangen, verlieren ihre Staatsbürgerschaft nicht.

Wohnsitz in Luxemburg nach Investition

Um eine Aufenthaltserlaubnis für Investoren zu erhalten, müssen Sie in das zukünftige oder bestehende Geschäft in Luxemburg, in die zukünftige oder bestehende Anlageverwaltungsstruktur oder als Einlage bei einem Finanzinstitut investieren.

Das Wohnsitz in Luxemburg durch Investition Das Programm bietet vier verschiedene Optionen:

1. Investieren Sie mindestens 500.000 EUR in ein bestehendes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und verpflichten Sie sich, es für mindestens 5 Jahre zu halten (Investitionen müssen mindestens 751 TP2T Eigenkapital betragen. 251 TP2T an Investitionen können innerhalb eines Mindestzeitraums von drei Jahren geliehen werden Jahre) oder;

2. Investieren Sie mindestens 500.000 Euro in ein neues Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und mindestens 5 Arbeitsplätzen, die innerhalb von 3 Jahren nach Unternehmensgründung geschaffen werden müssen. Die Anwerbung muss in Zusammenarbeit mit der Nationalen Agentur für Beschäftigung (Agence pour le développement de l'emploi – ADEM) erfolgen. Bei Investitionen in bestehende oder noch nicht gegründete Unternehmen (Investitionen von mindestens 500.000 Euro) muss oder muss das Unternehmen dies tun gewerblichen, handwerklichen oder industriellen Tätigkeiten nachgehen oder; 

3. Investieren Sie mindestens 3 Mio. EUR (Anlagen müssen mindestens 75% aus Eigenmitteln betragen. 25% an Anlagen können innerhalb eines Mindestzeitraums von 3 Jahren geliehen werden) in eine bestehende oder noch nicht gegründete Verwaltungs- und Anlagestruktur mit eingetragenem Sitz in Luxemburg oder; 

4. Investieren Sie mindestens 20 Millionen Euro in Form einer Geldeinlage bei einem Finanzinstitut in Luxemburg und mit der Verpflichtung, diese Einlage mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren. Investitionen müssen aus 100% ihrer Mittel bestehen. Sie können aus Bargeld oder Finanzinstrumenten bestehen, die bei einem einzigen Finanzinstitut hinterlegt sind. Der Anleger kann unter seinem Namen oder über einen Dritten investieren.

Ein wichtiger Aspekt ist z Luxemburgisches Investorenvisum Inhaber, sich zu verpflichten, ihre Kapitalzufuhr für einige der oben genannten Optionen für mindestens 5 Jahre aufrechtzuerhalten.

Die Aufenthaltstitel gelten zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren bei einem Aufenthalt durch Investition. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Investoren nachweisen, dass sie sich längere Zeit im Land aufgehalten haben (mindestens sechs Monate).

Vorteile des Luxembourg Residency By Investment Programms

  • Visafreier Zugang zur EU und zum europäischen Schengen-Raum
  • Hohe Lebensqualität, stabiles politisches Umfeld und anlegerfreundliche Gesetzgebung
  • Niedrige Investitionsschwelle, keine Verpflichtung zum Immobilienkauf
  • Flexibles und praxisorientiertes Gesellschaftsrecht für eine schnelle Firmengründung
  • Keine Vermögenssteuer und günstige Erbschafts- und Kapitalertragsbesteuerung
  • Ein Staatsbürgerschaftsantrag ist nach fünf Jahren Aufenthalt möglich
  • Der Drittstaatsangehörige kann den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren in den Aufenthaltsantrag einbeziehen.

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in Luxemburg

Für die Beantragung müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein Wohnsitz in Luxemburg nach Investition Programm. Überprüfen Sie alle Anforderungen für die Erlangung eines Luxemburger Investorenvisums.

Unterkunft:

Nachweis über geeigneten Wohnraum (Mietvertrag, Eigentumsurkunde etc.);

Finanzielle Voraussetzungen:

Bis zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis müssen Drittstaatsangehörige ihr Vorhaben bzw. ihren Investitionsnachweis dem Wirtschafts- oder dem Finanzminister vorlegen und vom zuständigen Minister genehmigen lassen. Der zuständige Minister benachrichtigt den drittstaatlichen nationalen Investor schriftlich. Im Förderungsfall muss der Drittstaatsangehörige vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorstrafenregister:

Ein Strafregisterauszug oder eine eidesstattliche Erklärung (eidesstattliche Versicherung) aus dem Wohnsitzland.

Medizinische Tests:

Vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis muss sich der junge Drittstaatsangehörige schnellstmöglich einer ausländerärztlichen Untersuchung unterziehen, die Folgendes umfasst:

  • eine ärztliche Untersuchung durch einen in Luxemburg niedergelassenen und dort als Allgemeinmediziner oder Facharzt für Innere Medizin oder Pädiatrie zugelassenen Arzt.
  • Die Liga für Gesundheit und Soziales (Ligue médico-social – LMS) führt Tuberkulose-Screenings durch.

Über 18 Jahre alt sein

Luxemburg nicht länger als sechs Monate hintereinander verlassen

Schritte und Zeitleiste

  1. Beantragen Sie ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt bei der Einwanderungsbehörde.
  2. Beantragen Sie ein D-Visum, nachdem Sie das vorübergehende Aufenthaltsvisum erhalten haben.
  3. Melden Sie sich spätestens 3 Tage nach der Einreise bei der örtlichen Gemeinde an;
  4. Ablegen der ärztlichen Untersuchung;
  5. Einreichung für Luxemburger Wohnsitz nach Investition.

 

Der letzte Antrag muss je nach Investitionsentscheidung beim Wirtschafts- oder Finanzministerium eingereicht werden.

Es kann etwa 4 bis 5 Monate dauern, bis Sie es erhalten Wohnsitz durch Investition in Luxemburg.

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Luxemburg behilflich sein, Sie bei der Eingewöhnung in das Land unterstützen und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

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Kontaktieren Sie uns

Häufig gestellte Fragen

Ja. Der Antragsteller ist aufgrund des Grundsatzes der doppelten Staatsangehörigkeit nicht verpflichtet, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Ja. Der Drittstaatsangehörige kann den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren in den Aufenthaltsantrag einbeziehen.

Obwohl es kein offizielles Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investition gibt, ist es möglich, die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach fünf Jahren Wohnsitz in Luxemburg zu erhalten.

Ja. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Anleger ihre Kenntnisse der luxemburgischen Sprache durch einen mündlichen Test nachweisen.

Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren bei einem Aufenthalt durch Investition.

Ja. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Investoren nachweisen, dass sie sich längere Zeit im Land aufgehalten haben (mindestens sechs Monate).

Natürliche Personen gelten als gebietsansässige Steuerpflichtige, wenn sie ihren steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg haben. Steuerinländer sind mit ihren in- und ausländischen Einkünften einkommensteuerpflichtig. Maßgebliche Steuervorschriften: Artikel 2 des Einkommensteuergesetzes („loiconcernant l'impôt sur le revenu“)

Nichtansässige Steuerpflichtige unterliegen der Körperschaftsteuer nur mit ihren Einkünften aus luxemburgischen Quellen. Relevante Steuervorschriften: Artikel 160, Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes („loiconcernant l'impôt sur le revenu“)

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