Japan ist eines der besten Länder zum Leben und seine alternde Bevölkerung hat das Land gezwungen, sich der Einwanderung zu öffnen. Sie können in Japan kein Aufenthaltsvisum beantragen, indem Sie dort einfach eine Immobilie kaufen. Es ist jedoch möglich, ein japanisches Aufenthaltsvisum mit dem Namen Investor/Business Manager Visa oder Investor Visa zu erwerben, indem Sie in Japan ein Unternehmen gründen oder leiten, das in japanische Immobilien investiert. Ein Investorenvisum kann für 1, 3 oder 5 Jahre erteilt werden und ist verlängerbar. Ihre Dauer hängt hauptsächlich von der Leistung und Rentabilität Ihres Unternehmens ab.
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist nach 10 Jahren Aufenthalt möglich. Die Einbürgerung in die japanische Staatsbürgerschaft erfordert einen 5-jährigen Wohnsitz. Es mag seltsam erscheinen, aber die Einbürgerung kann schneller erfolgen als ein ständiger Wohnsitz in Japan, da beide unterschiedliche Anforderungen haben.
Ständiger Wohnsitz:
Ständiger Wohnsitz ist ein Status, der im Allgemeinen nur Ausländern zusteht, die in Japan leben. Für eine eigenständige Anwendung sind in der Regel zehn Jahre Wohnsitz erforderlich. Bewerber, die sich als Ehepartner eines japanischen Staatsangehörigen bewerben, können diese Zeit jedoch auf bis zu drei Jahre verkürzen.
Anforderungen für ein Visum für einen ständigen Wohnsitz in Japan:
Während die Dauer, die Sie in Japan leben müssen, von Person zu Person unterschiedlich ist, sind dies die allgemeinen Anforderungen für jeden, der einen dauerhaften Wohnsitz in Japan beantragt:
Staatsbürgerschaft:
Nach 5 Jahren des Lebens im Land kann ein Einwohner berechtigt sein, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Staatsbürgerschaft kann gewährt werden, wenn er oder sie sich mindestens mehr als 290 Tage pro Jahr im Land aufgehalten hat, starke Bindungen zum Land hat, fließend Japanisch spricht und sich vollständig in die japanische Gesellschaft integriert hat. Die Erfüllung dieser Anforderungen garantiert in keinem Fall die Zulassung der Bewerbung.
Visum für Investoren/Geschäftsführer
Das Visum für japanische Investoren/Geschäftsführer ist für Unternehmer gedacht, die entweder in Japan investieren oder eine leitende Rolle in der Verwaltung eines Unternehmens übernehmen. Investorenvisum ist die Kategorie, die am ehesten von denjenigen verwendet wird, die ein Visum in Japan „selbst sponsern“ möchten.
Anforderungen:
Wenn Sie anfangen dein eigenes Geschäft:
•Eine Investition (ein eingezahltes Kapital) von mindestens 5.000.000 Yen. Je größer die Investition, desto höher sind Ihre Chancen, das Investorenvisum zu erhalten, vorausgesetzt, Sie haben andere Anforderungen erfüllt. Das von Ihnen investierte Geld steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung, wenn der Gründungsprozess abgeschlossen ist.
•Ein Geschäftsplan. Die Art Ihres Unternehmens sollte transparent und konsistent sein und der aktuellen japanischen Gesetzgebung entsprechen. Ihr Vorschlag sollte zeigen, dass Ihr Unternehmen funktionsfähig ist und Ergebnisse und Gewinne erzielen wird.
•Geeignete Gewerbeerlaubnis. Einige Arten von Unternehmen, wie z. B. Hotels, Pensionen und Restaurants, erfordern für den Betrieb ordnungsgemäße Zertifizierungen.
•Beruflicher Hintergrund und Arbeitsgeschichte. Sie müssen über mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung in dem Geschäftsfeld verfügen, in dem Sie Ihr Unternehmen in Japan gründen möchten.
•Ein Büro. Es sollte eine tatsächliche Prämisse sein, die für die geschäftliche Nutzung bestimmt ist. Ein Bürge in Japan kann Ihnen helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu mieten.
•Ein Mitbegründer / Co-Direktor. Mindestens einer der Direktoren des Unternehmens sollte in Japan ansässig sein. Er/Sie kann ein japanischer Staatsbürger, ein ständiger Einwohner oder ein Ausländer mit einem Langzeitvisum sein.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags auf Gründung eines Unternehmens außerhalb Japans ansässig sind, müssen Sie einen Mitgründer / Co-Direktor finden, der diese Anforderung erfüllt.
Auch Ihr Unternehmen sollte mind zwei Vollzeitkräfte (außer Ihnen), die Einwohner Japans sind.
Wenn Sie verwalten ein bestehendes Geschäft:
• Geringere Investitionen. Ihre finanzielle Beteiligung kann sich reduzieren auf 2.500.000 Yen.
•Ein Vollzeitmitarbeiter (außer Ihnen), der in Japan ansässig ist
• Ein Gehalt, das dem einer japanischen Person in einer vergleichbaren Position entspricht oder darüber liegt
Ein Inhaber eines Business Manager-Visums kann eine bevorzugte Einwanderungsbehandlung beantragen, um seinen Aufenthaltsstatus in einen hochqualifizierten ausländischen Fachmann zu ändern.
Dieser Aufenthaltsstatus wird Einwanderern gewährt, die mindestens 70 Punkte auf ihrer Immigration Scorecard erzielt haben. Die Bewertungen basieren hauptsächlich auf der beruflichen Qualifikation, dem Bildungsniveau und dem Jahresgehalt. Dieser Aufenthaltsstatus hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und berechtigt nach 3 Jahren zur Beantragung eines Daueraufenthaltes. Wer über 80 Punkte erreicht, kann sich bereits nach einem Jahr bewerben.
Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um einen Wohnsitz oder eine japanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind oben im Abschnitt „Über die japanische Staatsbürgerschaft und den japanischen Wohnsitz“ aufgeführt.
Es dauert 2-3 Monate, um ein COE zu erhalten, und weitere zwei Wochen, um das SOR zu erhalten. Wenn Sie Ihre SOR ändern, während Sie sich in Japan aufhalten, können Sie während dieser zwei Wochen nicht außerhalb Japans reisen.
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