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japan

Japan

Reisepass-Rang
1
Visafreie Länder
193
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 2-3 Monate

Benötigtes Kapital: ¥2.500.000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die japanische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Japan ist eines der besten Länder zum Leben und seine alternde Bevölkerung hat das Land gezwungen, sich der Einwanderung zu öffnen. Sie können in Japan kein Aufenthaltsvisum beantragen, indem Sie dort einfach eine Immobilie kaufen. Es ist jedoch möglich, ein japanisches Aufenthaltsvisum mit dem Namen Investor/Business Manager Visa oder Investor Visa zu erwerben, indem Sie in Japan ein Unternehmen gründen oder leiten, das in japanische Immobilien investiert. Ein Investorenvisum kann für 1, 3 oder 5 Jahre erteilt werden und ist verlängerbar. Ihre Dauer hängt hauptsächlich von der Leistung und Rentabilität Ihres Unternehmens ab.

Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist nach 10 Jahren Aufenthalt möglich. Die Einbürgerung in die japanische Staatsbürgerschaft erfordert einen 5-jährigen Wohnsitz. Es mag seltsam erscheinen, aber die Einbürgerung kann schneller erfolgen als ein ständiger Wohnsitz in Japan, da beide unterschiedliche Anforderungen haben.

Ständiger Wohnsitz:

Ständiger Wohnsitz ist ein Status, der im Allgemeinen nur Ausländern zusteht, die in Japan leben. Für eine eigenständige Anwendung sind in der Regel zehn Jahre Wohnsitz erforderlich. Bewerber, die sich als Ehepartner eines japanischen Staatsangehörigen bewerben, können diese Zeit jedoch auf bis zu drei Jahre verkürzen.

Anforderungen für ein Visum für einen ständigen Wohnsitz in Japan:

Während die Dauer, die Sie in Japan leben müssen, von Person zu Person unterschiedlich ist, sind dies die allgemeinen Anforderungen für jeden, der einen dauerhaften Wohnsitz in Japan beantragt:

  • Nachweis ohne Vorstrafen während des Aufenthalts in Japan;
  • die Anforderungen Ihres aktuellen Visums erfüllen, unabhängig davon, ob Sie noch verheiratet oder berufstätig sind;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel;
  • Nachweis, dass Sie Beiträge zu Steuern und Sozialversicherung geleistet haben;
  • Wohnsitzbescheinigung;
  • Einkommensnachweis;
  • Originalpass und eine Kopie;
  • Aufenthaltserlaubniskarte.

Staatsbürgerschaft:

Nach 5 Jahren des Lebens im Land kann ein Einwohner berechtigt sein, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Staatsbürgerschaft kann gewährt werden, wenn er oder sie sich mindestens mehr als 290 Tage pro Jahr im Land aufgehalten hat, starke Bindungen zum Land hat, fließend Japanisch spricht und sich vollständig in die japanische Gesellschaft integriert hat. Die Erfüllung dieser Anforderungen garantiert in keinem Fall die Zulassung der Bewerbung.

Visum für Investoren/Geschäftsführer

Das Visum für japanische Investoren/Geschäftsführer ist für Unternehmer gedacht, die entweder in Japan investieren oder eine leitende Rolle in der Verwaltung eines Unternehmens übernehmen. Investorenvisum ist die Kategorie, die am ehesten von denjenigen verwendet wird, die ein Visum in Japan „selbst sponsern“ möchten.

Anforderungen:

Wenn Sie anfangen dein eigenes Geschäft:

•Eine Investition (ein eingezahltes Kapital) von mindestens 5.000.000 Yen. Je größer die Investition, desto höher sind Ihre Chancen, das Investorenvisum zu erhalten, vorausgesetzt, Sie haben andere Anforderungen erfüllt. Das von Ihnen investierte Geld steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung, wenn der Gründungsprozess abgeschlossen ist.

•Ein Geschäftsplan. Die Art Ihres Unternehmens sollte transparent und konsistent sein und der aktuellen japanischen Gesetzgebung entsprechen. Ihr Vorschlag sollte zeigen, dass Ihr Unternehmen funktionsfähig ist und Ergebnisse und Gewinne erzielen wird.

•Geeignete Gewerbeerlaubnis. Einige Arten von Unternehmen, wie z. B. Hotels, Pensionen und Restaurants, erfordern für den Betrieb ordnungsgemäße Zertifizierungen.

•Beruflicher Hintergrund und Arbeitsgeschichte. Sie müssen über mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung in dem Geschäftsfeld verfügen, in dem Sie Ihr Unternehmen in Japan gründen möchten.

•Ein Büro. Es sollte eine tatsächliche Prämisse sein, die für die geschäftliche Nutzung bestimmt ist. Ein Bürge in Japan kann Ihnen helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu mieten.

•Ein Mitbegründer / Co-Direktor. Mindestens einer der Direktoren des Unternehmens sollte in Japan ansässig sein. Er/Sie kann ein japanischer Staatsbürger, ein ständiger Einwohner oder ein Ausländer mit einem Langzeitvisum sein.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags auf Gründung eines Unternehmens außerhalb Japans ansässig sind, müssen Sie einen Mitgründer / Co-Direktor finden, der diese Anforderung erfüllt.

Auch Ihr Unternehmen sollte mind zwei Vollzeitkräfte (außer Ihnen), die Einwohner Japans sind.

Wenn Sie verwalten ein bestehendes Geschäft:

• Geringere Investitionen. Ihre finanzielle Beteiligung kann sich reduzieren auf 2.500.000 Yen.

•Ein Vollzeitmitarbeiter (außer Ihnen), der in Japan ansässig ist

• Ein Gehalt, das dem einer japanischen Person in einer vergleichbaren Position entspricht oder darüber liegt

Ein Inhaber eines Business Manager-Visums kann eine bevorzugte Einwanderungsbehandlung beantragen, um seinen Aufenthaltsstatus in einen hochqualifizierten ausländischen Fachmann zu ändern.

Dieser Aufenthaltsstatus wird Einwanderern gewährt, die mindestens 70 Punkte auf ihrer Immigration Scorecard erzielt haben. Die Bewertungen basieren hauptsächlich auf der beruflichen Qualifikation, dem Bildungsniveau und dem Jahresgehalt. Dieser Aufenthaltsstatus hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und berechtigt nach 3 Jahren zur Beantragung eines Daueraufenthaltes. Wer über 80 Punkte erreicht, kann sich bereits nach einem Jahr bewerben.

Vorteile des Programms „Residency by Investment“ in Japan

  • Schnelle Genehmigungszeit und sichere Investitionsmittel.
  • Die Bequemlichkeit der Wahl der Stadt.
  • Sofortiger Zugang zu Sozialleistungen.
  • Angenehmes Wohnklima.

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in Japan

Die Anforderungen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um einen Wohnsitz oder eine japanische Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind oben im Abschnitt „Über die japanische Staatsbürgerschaft und den japanischen Wohnsitz“ aufgeführt.

Schritte und Zeitleiste

  1. Bestätigen Sie, dass der Antragsteller die vorläufigen Anforderungen für die Erlangung eines Investorenvisums für Japan erfüllt.
  2. Stellen Sie die Dokumente zusammen, die zur Unterstützung eines Antrags auf ein Investorenvisum erforderlich sind.
  3. Stellen Sie die spezifischen Unterlagen zusammen, die zur Unterstützung eines Antrags auf ein Investorenvisum für Japan erforderlich sind.
  4. Reichen Sie einen Antrag auf ein Japan Investor Visa Certificate of Eligibility („COE“) ein.
  5. Warten Sie auf die Genehmigung des Investor Visa COE.
  6. Wenn Ihr COE fertig ist, holen Sie es bei der Einwanderungsbehörde ab und tauschen Sie es gegen einen Investor Status of Residence (SOR) ein. Dies kann bei der Botschaft oder einem Konsulat von Japan erfolgen.

Es dauert 2-3 Monate, um ein COE zu erhalten, und weitere zwei Wochen, um das SOR zu erhalten. Wenn Sie Ihre SOR ändern, während Sie sich in Japan aufhalten, können Sie während dieser zwei Wochen nicht außerhalb Japans reisen.

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Japan behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen koordinieren, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

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Häufig gestellte Fragen

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Japan nicht erlaubt. Um japanischer Staatsbürger zu werden, müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.

Ja. Nach Erhalt des Visums können Familienangehörige (Ehepartner, Kinder und Eltern) ein allgemeines Familienvisum beantragen.

Dieses Visum wird in der Regel für ein Jahr erteilt.

Ja. Der Bewohner kann eine Verlängerung beantragen, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die Anzahl der zulässigen Erweiterungen ist unbegrenzt.

Visuminhaber können nach 10 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt im Land Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben.

Ja. Unterkategorien für hochqualifizierte Fachkräfte können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie mindestens 70 Punkte auf ihrer Einwanderungs-Scorecard erzielt haben. Der Aufenthaltsstatus hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und berechtigt nach 3 Jahren zur Beantragung eines Daueraufenthaltes. Wer über 80 Punkte erreicht, kann sich bereits nach einem Jahr bewerben.

Ein Investorenvisum kann für 1, 3 oder 5 Jahre erteilt werden und ist verlängerbar. Ihre Dauer hängt hauptsächlich von der Leistung und Rentabilität Ihres Unternehmens ab.

Nach 5 Jahren des Lebens im Land kann ein Einwohner berechtigt sein, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Möglicherweise muss der Bewerber fließend Japanisch sprechen und hat sich vollständig in die japanische Gesellschaft integriert.

In Japan ist keine Nationalität offiziell eingeschränkt.

Steuerinländer sind in Japan ansässige Personen, die seit mindestens einem Jahr einen „Jusho“ (ständigen Wohnsitz) oder einen „Kyosho“ (vorübergehenden Wohnsitz) haben. Wenn sich eine Person 5 Jahre oder weniger, ununterbrochen oder nicht, 10 Jahre lang in Japan aufgehalten hat, gilt sie nicht als Steuerinländer.

Steuerinländer sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.

Gebietsfremde nur auf ihr in Japan erzieltes Einkommen.

Erbschaften und Schenkungen werden mit progressiven Sätzen bis zu 55% besteuert.

In Japan gibt es keine Vermögenssteuer.

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