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Iran

Reisepass-Rang
97
Visafreie Länder
44
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 60 Monate

Benötigtes Kapital: $250,000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die iranische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Der Iran bietet einen Aufenthalt durch Investition an, die Regierung hat Gesetze und Vorschriften zur Gewährung eines Aufenthaltstitels für Ausländer mit langfristigen Investitionen in die Finanzmärkte im Iran, insbesondere auf dem Kapitalmarkt, fertiggestellt. Die iranische Regierung hat eine von der iranischen Zentralbank (CBI) akzeptierte Satzung genehmigt, die ausländischen Investoren einen fünfjährigen Aufenthalt gewährt, wenn sie $250.000 USD oder den Gegenwert in anderen Währungen investieren.

Investoren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis im Iran, wenn sie Geld in die Wirtschaft des Landes investieren:

  • ein Depot bei einer Bank eröffnen
  • in lokale Unternehmen oder Produktion investieren
  • Staatsanleihen oder Immobilien kaufen
  • Investition in den iranischen Finanzmarkt (kürzlich hinzugefügt)

 

Der Mindestinvestitionsbetrag, um eine Aufenthaltserlaubnis im Iran zu erhalten, beträgt unabhängig von der Option $250.000. Anlagen sind nicht nur in US-Dollar erlaubt, Sie können auch in jede von der iranischen Zentralbank anerkannte harte Währung wie Rubel, Euro oder VAE-Dirham investieren. Einlagen in einer beliebigen Währung müssen dem investierten Mindestbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Anlage geltenden Wechselkurs entsprechen.

Der Investor hat das Recht, seine Familienangehörigen in den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einzubeziehen:

  • Ehepartner
  • Söhne unter 18 Jahren
  • unverheiratete Töchter jeden Alters
  • Eltern

 

Erhält die sechsköpfige Familie eine Aufenthaltserlaubnis, zahlt der Investor ab dem sechsten Investor für jeden Angehörigen zusätzlich $50.000.

Der Iran erteilt eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre. Danach kann der Investor:

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 5 Jahre – durch Mitteilung an das iranische Innenministerium drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
  • Verzicht auf die Aufenthaltserlaubnis – durch Mitteilung an das iranische Innenministerium 6 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

 

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für den Iran

Um sich im Iran aufzuhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Die Arten von Aufenthaltstiteln sind wie folgt:

Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis

Dieses Dokument erlaubt Ihnen, auf unbestimmte Zeit im Iran zu leben und zu arbeiten, mit Ausnahme bestimmter Reisebeschränkungen. Sie müssen ein Visum von der iranischen Botschaft oder dem iranischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für den Iran zu erhalten. Das Antragsverfahren ist unkompliziert. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, sendet Ihnen die iranische Botschaft oder das iranische Konsulat ein Genehmigungsschreiben, in dem Ihre Berechtigung bestätigt wird.

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die befristete Aufenthaltserlaubnis für den Iran ist ein Einwanderungsdokument, das es Einzelpersonen ermöglicht, sich für einen bestimmten Zeitraum im Land aufzuhalten. Die Genehmigung wurde vom iranischen Innenministerium ausgestellt und kann für den Aufenthalt im Iran aus touristischen, geschäftlichen oder medizinischen Gründen verwendet werden. Die Bewilligung gilt für drei Jahre und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden. Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Iran dürfen ohne vorherige Genehmigung des iranischen Arbeitsministeriums nicht im Iran arbeiten.

 

Vorteile des Iran-Aufenthalts nach Investitionsprogramm

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis durch Investition können:

  • auf dem Land leben und Geschäfte machen
  • Sie haben auch das Recht, das öffentliche Gesundheits- und Bildungssystem zu nutzen
  • kann einen Führerschein machen
  • kann das Land unbegrenzt oft betreten und verlassen

 

 

Anforderungen und Qualifikationen für den Aufenthalt im Iran

Die Zulassungskriterien für die Iran-Aufenthaltserlaubnis sind wie folgt:

  • Iranische Staatsbürger mit gültigen Pässen und über 18 Jahren haben Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis.
  • Ausländer, die mit einem iranischen Staatsbürger verheiratet sind oder ein Kind haben, das iranischer Staatsbürger ist, haben ebenfalls Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis.
  • Bewerber müssen über ein sauberes Strafregister verfügen.
  • Bewerber müssen einen triftigen Grund haben, sich im Iran aufhalten zu wollen, wie z. B. Beschäftigung, Studium oder familiäre Gründe.
  • Bewerber müssen bei guter Gesundheit sein und dürfen nicht an übertragbaren Krankheiten leiden.
  • Antragsteller müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich während ihres Aufenthalts im Iran selbst zu versorgen.

 

Erforderliche Dokumente

  • Ein gültiger Reisepass – Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass aktuell ist und im Iran nicht abläuft.
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Ein ausgefülltes Antragsformular – Dieses Formular erhalten Sie beim iranischen Konsulat oder der iranischen Botschaft in Ihrem Heimatland.
  • A copy of your birth certificate –  this should be an official copy, not a photocopy.
  • Empfehlungsschreiben Ihres Arbeitgebers oder Sponsors
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags oder Angebotsschreibens
  • Nachweis über die finanziellen Mittel, wie Kontoauszüge oder ein Patenschaftsbrief.

 

Schritte und Zeitleiste

Schritt 1: Bewerben Sie sich und füllen Sie das Formular aus. Aus Ihren übermittelten Daten wird ein formeller Antrag extrahiert, der an das iranische Außenministerium gesendet wird, die das Konsulat für Visaangelegenheiten ermächtigt. Stellen Sie sicher, dass die Daten korrekt eingegeben wurden, da sie mit Ihren Passdaten und den Dokumenten übereinstimmen müssen, die später dem Konsulat zur Abholung des Visums vorgelegt werden.

Schritt 2: Zahlung. Die Servicerechnung und die Zahlungsanweisungen erhalten Sie nach Antragstellung. Diese Gebühr unterscheidet sich von der Visumgebühr, die Sie an das Konsulat zahlen müssen, um Ihren Reisepass zu stempeln.

Schritt 3: Erhalt des Visacodes. Die Ausgabe ist ein Autorisierungsschreiben, das an das von Ihnen im Formular angegebene iranische Konsulat übermittelt wird. Sie erhalten den Visa-Code und einen Visumerteilungsbescheid, mit dem Sie Ihr Visum abholen können. Dieser Code ist nur für das genannte Konsulat und nur einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Sie können verlangen, dass wir es gegen eine zusätzliche Gebühr an ein anderes Konsulat weiterleiten.

Schritt 4: Sammeln Sie das Visum. Mit dem Referenzcode wenden Sie sich mit Ihrem Reisepass (der für die nächsten 6 Monate gültig sein muss), dem ausgefüllten Visumantragsformular, 2 neuen Passfotos (manchmal nicht erforderlich), der Visumgebühr (die möglicherweise nicht benötigt wird) an das Konsulat hängt von Ihrer Nationalität ab) und dem Autorisierungsreferenzcode (erkundigen Sie sich immer beim Konsulat über die erforderlichen Dokumente, da es von Konsulat zu Konsulat Unterschiede geben kann).

Schritt 5: Geben Sie den Iran ein

 

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

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Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens im Iran behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

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Häufig gestellte Fragen

Der Iran erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an.

Ja, Sie können Ihren Ehepartner, Söhne unter 18 Jahren, unverheiratete Töchter jeden Alters und Eltern einbeziehen.

Kein Vorstellungsgespräch erforderlich.

Es dauert fünf Jahre und muss mindestens 18 Jahre alt sein, kein Militärdienstflüchtling sein und in keinem Land wegen eines schweren Verbrechens verurteilt worden sein.

Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit, die im Iran ansässig sind, unterliegen der Steuer auf alle ihre Einkünfte, unabhängig davon, ob sie im Iran oder im Ausland erzielt werden. 

Nichtansässige natürliche Personen sind nur auf ihr aus dem Iran stammendes Einkommen steuerpflichtig.

Im Iran gibt es keine Vermögenssteuer.

Erbschaftssteuern werden je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe zu progressiven Sätzen erhoben.

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