• Privacy World Facebook
  • Privacy World Instagram

Datenschutzwelt folgen – 

Finland

Finnland

Reisepass-Rang
4
Visafreie Länder
190
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 48 Monate

Benötigtes Kapital: €350,000

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die finnische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Finnland bietet einen Aufenthalt über das Investitionsvisum an, es gibt kein beschleunigtes Verfahren, um einen dauerhaften Aufenthalt oder eine Staatsbürgerschaft durch Investition in Finnland zu erhalten. Der Zeitrahmen, um sie zu erhalten, beträgt ein Jahr, um ein ständiger Einwohner zu werden, und 4 Jahre, um ein finnischer Staatsbürger zu werden. Sie können auch mit Ihrem Ehepartner/Lebenspartner und minderjährigen Kindern hierher ziehen.

Um sich für Finnlands Investitionsvisum zu qualifizieren, muss ein Unternehmer hier selbstständig werden und ein Unternehmen gründen oder eine Partnerschaft eingehen.

 

Schnelle Fakten

  • EU- und Nicht-EU-Bürger können das Investitionsvisum für Finnland beantragen.
  • Die Mindestanlage beträgt €350,000.
  • Es ist nicht möglich, ein Investitionsvisum durch Immobilienerwerb zu erhalten.
  • Finnlands Investitionsvisum richtet sich an Personen im Alter von 21 bis 60 Jahren.
  • Der Unternehmer muss in Finnland leben.
  • Der Bewerber muss über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen.
  • Familienangehörige müssen separate Aufenthaltstitel beantragen.
  • Es dauert 8 bis 12 Monate, um ein Investitionsvisum in Finnland zu erhalten.
  • Keine zusätzlichen finanziellen Anforderungen für Familienmitglieder.
  • Der Zeitrahmen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft/des Wohnsitzes durch Investition beträgt 4 Jahre Daueraufenthalt.
  • In Finnland ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
  • Die persönliche Einkommenssteuer liegt zwischen 6% und 31.25%.

 

Eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition in ein Unternehmen kann nur nach Genehmigung von bezogen werden Geschäft Finnland, der das Geschäftsmodell, das Team und die Ressourcen auf das Potenzial für schnelles internationales Wachstum hin bewertet. Im Falle der Genehmigung erhält der Antragsteller die Erlaubnis, ein Unternehmen zu gründen.

Die Erlaubnis wird zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt, danach kann sie verlängert werden. Die Genehmigung impliziert keine finanzielle Unterstützung durch Business Finland. Die finnische Gesetzgebung regelt nicht die Höhe der Investitionen, die Anzahl der Mitarbeiter oder das genehmigte Kapital des Unternehmens. Wesentliche Zulassungsvoraussetzungen sind Rentabilität, Zahlungsfähigkeit und Übereinstimmung der Qualifikationen und Gehälter von Mitarbeitern mit ähnlichen Fachrichtungen. Ein Antragsteller kann keine Aufenthaltserlaubnis durch Investition erhalten, nur weil er ein Unternehmen besitzt, er muss darin arbeiten.

 

Eine Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen können von wohlhabenden Personen mit einem Einkommen bezogen werden, das ihren Bedarf vollständig deckt. Gleichzeitig dürfen sie in Finnland nicht arbeiten und müssen dort mindestens 183 Tage im Jahr verbringen. Die wichtigste Bedingung ist ein regelmäßiges Einkommen außerhalb Finnlands. Ein Einkommensnachweis kann beispielsweise ein Arbeitsvertrag, ein Autorenvertrag, ein Investitionspachtvertrag, ein Anteil an einem Unternehmen oder das Eigentum an Vermögenswerten sein.

 

Vergleich zwischen der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit und für wirtschaftlich Selbstständige.

 

  • Aufenthaltserlaubnis für Unternehmen
    • Teilnahmeberechtigung: Ausländischer Staatsbürger über 18 Jahre mit Ausbildung und Erfahrung im Bereich des zukünftigen Geschäfts
    • Kenntnisse in Finnisch oder Schwedisch: Optional, wird aber als Vorteil angesehen
    • Hauptstadt: Ausreichend um ein Unternehmen zu gründen
    • Geschäftsprojekt: Genehmigtes Geschäft Finnland
    • Zusätzliche Anforderungen: Mieten oder kaufen Sie ein Haus und haben Sie eine gültige Krankenversicherung. Für Bewerber über 45 Jahre ist zusätzlich eine Rentenversicherung erforderlich.

 

  • Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen
    • Teilnahmeberechtigung: Ausländischer Staatsbürger über 18 Jahre
    • Kenntnisse in Finnisch oder Schwedisch: Optional
    • Hauptstadt: Ausreichend, um sich und Ihre Familie für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis zu versorgen
    • Geschäftsprojekt: Nicht benötigt
    • Zusätzliche Anforderungen: Mieten oder kaufen Sie ein Haus und haben Sie eine gültige Krankenversicherung

 

Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ein stabiles Einkommen haben und keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
  2. Zahlen Sie Steuern und Rentenbeiträge für alle vier Jahre.
  3. Wohnen Sie in Ihrer eigenen oder gemieteten Wohnung.
  4. Einhaltung der finnischen Gesetze.
  5. Nachweis über Finnisch- oder Schwedischkenntnisse auf dem Niveau B1 oder Kenntnisse der finnisch-schwedischen Gebärdensprache.
  6. Halten Sie die Regeln für den ständigen Aufenthalt in Finnland ein.
  7. Zahlen Sie die staatliche Abgabe.

 

 

Vorteile des Aufenthalts in Finnland nach Investitionsprogramm

  • Uneingeschränkter Zugang zur Belegschaft
  • Kranken- und Sozialversicherung, die Folgendes umfasst:
    • Kindertagesstätte
    • Familienberatung
    • Dienstleistungen für Behinderte
    • Suchtdienste
    • Zahnpflege
    • Geburtshilfe
  • Bewegungsfreiheit
  • Zugang zu kostenloser Bildung
  • Recht, Familienmitglieder in Finnland nachzuziehen
  • Anspruch auf Renteneinkommen

 

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in Finnland

Diese Unterlagen müssen Sie Ihrem Aufenthaltsantrag beifügen.

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Reisepass besitzen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass nicht bald abläuft und dass er irgendwann im letzten Jahrzehnt ausgestellt wurde.
  • Identitätsbild. Sie müssen ein aktuelles Identitätsbild vorlegen, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • Kopie der Biografieseite Ihres Reisepasses. Heutzutage müssen Antragsteller eine Kopie der Biografieseite ihres Reisepasses einreichen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum beantragen.
  • Kopie der Biografieseite Ihres Ehepartners. Dies ist in Fällen erforderlich, in denen Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen; Ehepartner oder eingetragener Partner.
  • Formular PK1 plus, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund familiärer Bindungen beantragen, muss Ihr Zusammenführender Ihren Antrag ergänzen, indem er dieses Formular ausfüllt und unterschreibt.
  • Zivile Dokumente. Zu diesen Dokumenten gehören Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionspapiere, Pflegepapiere, Familienurkunden usw.
  • Nachweis des Wohnsitzes. Sie müssen ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie rechtmäßig an Ihrem derzeitigen Wohnort leben.
  • Nachweis der finanziellen Stabilität. Sie müssen einen Nachweis erbringen, dass Sie sich während Ihres Aufenthalts in Finnland selbst versorgen können. Die finanziellen Anforderungen sind für jede Bewerbungsart unterschiedlich. Wenn Sie beispielsweise ein Wiedervereinigungsvisum beantragen, kann Ihr Sponsor Sie finanziell unterstützen und Sie müssen seine Kontoauszüge und ähnliche Dokumente vorlegen.
  • Nachweis des Zusammenlebens. Dies ist in Fällen erforderlich, in denen Sie eine Erlaubnis aufgrund einer Lebensgemeinschaft beantragen, Sie und Ihr Partner müssen mindestens zwei Jahre zusammenleben.

 

Schritte und Zeitleiste

Schritt 1: Füllen Sie den Antrag im Onlinedienst enter Finland aus.

Schritt 2: Fügen Sie Ihrer Online-Bewerbung die erforderlichen Unterlagen bei:

    • Gültiger Reisepass
    • Ausweisfoto
    • Farbkopien aller Passseiten, die persönliche Daten oder Notizen enthalten
    • Einkommensabklärung zum Nachweis ausreichender Zahlungsmittel (Höhe ist die gleiche wie bei Ihrem bisherigen A-Ausweis)

Schritt 3: Bewerben Sie sich und zahlen Sie die Servicegebühr (190 €). Optional können Sie die Gebühr auch beim Besuch der finnischen Einwanderungsbehörde bezahlen.

Schritt 4: Buchen Sie einen Termin bei der finnischen Einwanderungsbehörde. Sie können wählen, bei welchem Service Point Sie einen Termin buchen möchten.

Schritt 5:  Besuchen Sie die Servicestelle Ihrer Wahl, um sich auszuweisen, Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und die Originale der Dokumente vorzuzeigen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben.

Schritt 6: Warten Sie auf die Bearbeitung des Antrags. Die Bearbeitung der Online-Bewerbung dauert ca. 1-2 Monate. Die Einwanderungsbehörde wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie Ihren Antrag ergänzen müssen, können Sie dies online über den Enter Finland-Service tun.

Schritt 7: Sie erhalten eine E-Mail oder SMS, wenn die Entscheidung vorliegt. Die Entscheidung wird auch in Ihrem Enter Finland-Konto angezeigt.

 

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

  • Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
  • Identifizieren und implementieren Sie eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können.
  • Aktivieren Sie unser Netzwerk von Menschen in dem Land, in dem Sie Hilfe benötigen, ohne nach der besten Lösung oder dem besten Anwalt suchen zu müssen. Wir arbeiten nur mit lizenzierten Personen in jedem Land zusammen, die wir sorgfältig prüfen und die Richtlinien und Prinzipien des Datenschutzes, für die wir stehen, weitergeben.
  • Konzentrieren Sie sich darauf, die Bürokratie zu durchbrechen und Ihren Prozess zu beschleunigen.
  • Sorgen Sie für eine angemessene Kommunikation mit Ihnen über Ihren Fall.
    …. und vor allem: Bieten Sie Ihnen rechtliche Strategien an, um Ihrer Identität zusätzliche Datenschutzebenen zu bieten und gleichzeitig Ihren Wohnsitz oder Ihre Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Finnland behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger Probleme bereitet.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

contact us

Häufig gestellte Fragen

Die finnische Gesetzgebung erlaubt Mehrfachstaatsangehörigkeit. Obwohl Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, kann eine Person mit Staatsbürgerschaft in mehr als einem Land ihre finnische Staatsbürgerschaft im Alter von 22 Jahren verlieren, wenn sie keine ausreichende Verbindung zu Finnland hat.

Nein, Familienangehörige müssen eine separate Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Sie haben Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie mit einer ununterbrochenen Aufenthaltserlaubnis (A-Erlaubnis) für einen ununterbrochenen Zeitraum von in Finnland gelebt haben 5 Jahre

Nein, aber Finnisch- oder Schwedischkenntnisse werden als Vorteil angesehen.

Gebietsansässige unterliegen der finnischen Steuer auf das Einkommen, das sie in Finnland und in anderen Ländern erhalten.

Ein Gebietsfremder ist nur für in Finnland erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Beispiele für solche Einkünfte sind Löhne, die ein finnischer Zahler für in Finnland geleistete Arbeit erhält, und Dividenden, die von einer finnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung an eine Einzelperson gezahlt werden.

In Finnland gibt es keine Vermögenssteuern. 

Erbschaftssteuer wird von einer Person erhoben, die unbewegliches oder bewegliches Vermögen durch Erbschaft oder Testament erhält, wenn der Erblasser, der Erbe oder der Begünstigte in Finnland ansässig war und Anteile an einer Gesellschaft, deren Vermögen hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, immer steuerpflichtig sind zur Erbschaftssteuer in Finnland.

de_DEGerman