• Privacy World Facebook
  • Privacy World Instagram

Datenschutzwelt folgen – 

Denmark

Dänemark

Reisepass-Rang
5
Visafreie Länder
189
Wohnsitz
Ja
Staatsbürgerschaft
Nein

Erwerb: 1 Monat

Benötigtes Kapital: Kr.140,592

Erwerb: -

Benötigtes Kapital: -

Über die dänische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz

Dänemark hat kein direktes Staatsbürgerschaft-durch-Investitionsprogramm. Dänemark hat seine Türen für Unternehmer geöffnet, die sich dauerhaft in Dänemark niederlassen möchten. Durch das Programm Startup Denmark. Start-up Denmark ist ein Visumprogramm, das am 1. Januar 2015 von der dänischen Regierung ins Leben gerufen wurde, um talentierten Unternehmern zu ermöglichen, nach Dänemark umzuziehen und erfolgreiche Start-ups aufzubauen. Einem Unternehmer mit einer innovativen Geschäftsidee, die zum Wachstum und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Dänemark beitragen kann, kann eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt werden, um ein unabhängiges Unternehmen in Dänemark zu betreiben.

Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt haben Inhaber eines Visums Anspruch auf einen ununterbrochenen Aufenthalt, und nach 9 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragen.

Start-up-Dänemark-Programm

Start-up Denmark ist ein Programm für ausländische Unternehmer, das es Ihnen ermöglicht, eine dänische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um ein innovatives Wachstumsunternehmen zu gründen und zu führen.

Ihre Geschäftsidee muss von einem von der dänischen Unternehmensbehörde ernannten Expertengremium genehmigt werden, bevor SIRI Ihren Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf der Grundlage des Programms bearbeiten kann. 

Das Programm kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Teams von bis zu 3 Personen genutzt werden, die gemeinsam ein Unternehmen in Dänemark durch einen gemeinsamen Geschäftsplan gründen möchten.

Wenn Sie eine dänische Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Start-up Denmark-Programms beantragen, müssen Sie für das erste Jahr über ausreichende Mittel verfügen, um sich und alle Familienmitglieder in Dänemark zu ernähren (§ 9 Abs. 4 des Ausländer(zusammenführungs-)gesetzes). Dies beträgt:

  •  Wenn Sie einen Antrag ohne Familie stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über freie Mittel in Höhe von DKK 140.592 (Stand 2022) verfügen.
  • Wenn Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Ehepartner stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über freie Mittel in Höhe von DKK 281.184 (Stand 2022) verfügen.
  • Wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner und einem oder mehreren Kindern einen Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über freie Mittel in Höhe von DKK 327.432 (Stand 2022) verfügen.
  • Wenn Sie zusammen mit einem oder mehreren Kindern einen Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über freie Mittel in Höhe von DKK 186.840 (Stand 2022) verfügen.
  • Wenn Ihr Ehepartner einen Antrag stellt, nachdem Ihnen eine Erlaubnis erteilt wurde, beträgt der Betrag DKK 140.592 (Stand 2022).
  • Wenn Ihr Ehepartner und ein oder mehrere Kinder einen Antrag stellen, nachdem Ihnen eine Erlaubnis erteilt wurde, beträgt der Betrag DKK 186.840 (Stand 2022).
  • Wenn eines oder mehrere Ihrer Kinder einen Antrag stellen, nachdem Ihnen eine Erlaubnis erteilt wurde, beträgt der Betrag DKK 46.248 (Stand 2022).

Vorteile der dänischen Residenz

  • Lassen Sie sich mit Ihren Angehörigen für bis zu zwei Jahre in Dänemark nieder, mit der Möglichkeit einer Verlängerung
  • Erhalten Sie Zugang zu Gesundheits- und Bildungsleistungen für Sie und Ihre Angehörigen
  • Verschaffen Sie sich Zugang zu einem hohen Lebensstandard
  • Erhalten Sie Steuervorteile, wenn Sie Ihren Wohnsitz erhalten
  • Zugang zu Geschäftsprogrammen und Subventionen
  • Zugang zum europäischen Binnenmarkt für Ihr Startup
  • Ihre Kinder kommen in den Genuss kostenloser Bildungsleistungen in Dänemark
  • Sie können in allen Ländern der Schengen-Zone ohne Reise- oder Visumserlaubnis reisen
  • Sie können auch Stellenangebote aus Ländern der Schengen-Zone erhalten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.
  • Sie können auch Ihre Familie dazu bringen, die gleichen Rechte wie Sie in Dänemark zu genießen, ohne irgendwelche Regierungsprobleme zu bekommen
  • Es öffnet auch ein Tor zur dänischen Staatsbürgerschaft
  • Sie können Ihre Familie ganz einfach dazu bringen, die Daueraufenthaltserlaubnis für Dänemark zu erhalten.
  • Sie haben auch Anspruch auf Beihilfen, und Sie können auch persönliches Eigentum in Dänemark erwerben.

Anforderungen und Qualifikationen für den Wohnsitz in Dänemark

Die für das Startup-Visum für Unternehmer in Dänemark erforderliche Dokumentation umfasst:

  • Pass- und Reiseverlauf
  • Bildungs- und Wirtschaftszeugnisse
  • Bewerber müssen selbstständig und Nicht-EU-, Nicht-EWR-Bürger sein
  • Start-up Denmark ist für innovative, skalierbare und idealerweise technologieorientierte Unternehmen mit klarem Wachstumspotenzial. Daher werden Unternehmen wie Restaurants, Beratungsunternehmen, Einzelhandelsgeschäfte und Import-/Exportunternehmen im Allgemeinen abgelehnt und daher nicht dem Expertengremium von Start-up Denmark vorgestellt
  • Englische Sprachkenntnisse
  • Erfüllen Sie die Kriterien der finanziellen Angemessenheit

Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis:

  1. Sie müssen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis acht Jahre oder in einigen Fällen vier Jahre in Dänemark gelebt haben.
  2. Anspruchsberechtigt ist auch eine Person dänischer Abstammung
  3. Sie dürfen kein verurteilter Schwerverbrecher sein, das heißt, wegen bestimmter Verbrechen verurteilt worden sein.
  4. Es wird nicht erwartet, dass Sie überfällige öffentliche Schulden haben
  5. Sie müssen keinerlei Sozialleistungen beziehen
  6. Es wird erwartet, dass Sie eine aktuelle Beschäftigung haben
  7. Akzeptieren Sie die Wohnsitzerklärung und Selbstversorgung
  8. Es ist erforderlich, dass Sie den Dänisch-Sprachtest bestehen

Schritte und Zeitleiste

Sie müssen ein Startup-Visum für Dänemark auf der Website der dänischen Agentur für internationale Anwerbung und Integration beantragen. So beantragen Sie ein Startup-Visum für Dänemark:

Schritt 1. Fallauftrags-ID erstellen

Als Erstes müssen Sie auf der SIRI-Website eine Fallauftrags-ID erstellen. Dadurch wird ein Profil für Ihren Visumantrag erstellt. Wählen Sie als Falltyp „Start-up Dänemark“ und geben Sie persönliche Informationen an (Name, Nachname, E-Mail usw.). Warten Sie, bis Sie Ihre Fallnummer erhalten. 

Schritt 2. Bezahlen Sie die Visumantragsgebühr

Schritt 3. Füllen Sie das Antragsformular aus

Verwenden Sie die Antragsformular SD1 um ein Startup Dänemark Visum zu beantragen. Folgen Sie den Anweisungen zum Ausfüllen des Antrags und welche Dokumente Sie benötigen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente in digitaler Form vorliegen. 

Schritt 4. Registrieren Sie Ihre Biometrie

Machen Sie Ihr Foto und Ihre biometrischen Daten innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreichung. Sie können Ihre biometrischen Daten bei einer dänischen Auslandsvertretung oder in einer der SIRI-Niederlassungen erfassen.

Schritt 5. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente für ein Startup-Visum ein

Die Dokumente, die Sie für Ihren Antrag auf ein dänisches Startup-Visum einreichen müssen, sind: 

  • Nachweis der bezahlten Visumgebühr. Zahlungsbeleg beifügen.
  • Kopie Ihres Reisepasses (alle Seiten).
  • Genehmigung durch das Expertengremium der dänischen Wirtschaftsbehörde.
  • Nachweis, dass Sie sich während Ihres Aufenthalts in Dänemark finanziell unterstützen können.
  • Dokumentation des Firmeneigentums (falls relevant).

Schritt 6. Erhalten Sie eine Antwort

Die Bearbeitungszeit für das Startup-Visum für Dänemark beträgt einen Monat. SIRI benachrichtigt Sie per E-Mail oder SMS. 

Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie Ihr Startup in Dänemark gründen. Es gibt viele öffentliche Initiativen in Dänemark, die Sie beim Wachstum Ihres Startups unterstützen können. Ihre erste Anlaufstelle sollte das örtliche Business Development Centre sein.

Unsere Leistungen

Privacy World bietet seine Dienstleistungen jedem an, der nicht nur Aufenthalts- und/oder Staatsbürgerschaftsverfahren erhalten möchte, sondern unsere Experten finden rechtliche Wege, um:

  • Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
  • Identifizieren und implementieren Sie eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können.
  • Aktivieren Sie unser Netzwerk von Menschen in dem Land, in dem Sie Hilfe benötigen, ohne nach der besten Lösung oder dem besten Anwalt suchen zu müssen. Wir arbeiten nur mit lizenzierten Personen in jedem Land zusammen, die wir sorgfältig prüfen und die Richtlinien und Prinzipien des Datenschutzes, für die wir stehen, weitergeben.
  • Konzentrieren Sie sich darauf, die Bürokratie zu durchbrechen und Ihren Prozess zu beschleunigen.
  • Sorgen Sie für eine angemessene Kommunikation mit Ihnen über Ihren Fall.
    …. und vor allem: Bieten Sie Ihnen rechtliche Strategien an, um Ihrer Identität zusätzliche Datenschutzebenen zu bieten und gleichzeitig Ihren Wohnsitz oder Ihre Staatsbürgerschaft zu erhalten!

Privacy World kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens in Dänemark behilflich sein, Sie dabei unterstützen, sich im Land niederzulassen, und sich mit Ihnen abstimmen, damit diese Erfahrung weniger mühsam wird.

Möchten Sie, dass Privacy World Ihren Fall bearbeitet? Haben Sie Fragen? Kontaktiere uns!

contact us

Häufig gestellte Fragen

Ja. Dänemark ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft.

Ja. Angehörige können in den Antrag aufgenommen werden.

Ja, aber Sie dürfen Ihre dänische Adresse nicht aufgeben oder sich länger als 6 aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhalten. Ein Verstoß führt zum Erlöschen Ihrer Erlaubnis. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht in Dänemark verlieren.

Wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um das Erlöschen Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu verhindern.

Nein. Es gibt keine Anforderungen für ein Vorstellungsgespräch.

Nein. Es gibt keine Anforderungen an Sprachkenntnisse.

Ja. Sie mussten den dänischen Sprachtest bestehen, um einen dauerhaften Wohnsitz im Land zu erhalten.

Nein. Mit einer dänischen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis dürfen Sie nicht in anderen Schengen-Staaten arbeiten. Sie dürfen nur in dem Betrieb arbeiten, für den Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.

In Dänemark ansässige natürliche Personen unterliegen der vollen Steuerpflicht (dh sie sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, es sei denn, die natürliche Person gilt gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] als in einem anderen Land steuerlich ansässig).

Ein Nichtansässiger Dänemarks ist eine Person, die die Wohnsitzerfordernisse nicht erfüllt, und sie sind im Allgemeinen nur für Einkünfte steuerpflichtig, die direkt oder indirekt aus Quellen in Dänemark stammen. Arbeitseinkommen wird im Allgemeinen als dänisches Einkommen behandelt, wenn es aus einer dänischen Quelle stammt und aus in Dänemark geleisteter Arbeit stammt.

de_DEGerman